Wetteraukreis

Neue Regelungen zur Leinenpflicht für Hunde in Wöllstadt: Was jetzt geändert wird!

Neue Regelung für Hundebesitzer in Wöllstadt

In der Gemeinde Wöllstadt gibt es seit kurzem eine neue Regelung, die Hundebesitzer betrifft. Die Satzung zur Leinenpflicht für Hunde während der Brut- und Setzzeit wurde abgemildert, nachdem ein gemeinsamer Änderungsantrag der Fraktionen FWG, CDU und SPD angenommen wurde. Eine wichtige Änderung besteht darin, dass die festgelegte Leinenlänge von zwei auf zehn Meter erhöht wurde. Während der Brut- und Setzzeit, die jedes Jahr vom 1. März bis zum 30. September dauert, müssen Hunde grundsätzlich angeleint werden.

Diese Anpassung wurde vor dem Hintergrund vorgenommen, dass Wildtiere während dieser Zeit besonders schutzbedürftig sind. Freilaufende Hunde könnten Nester zerstören oder Jungtiere gefährden. Darüber hinaus soll die Regelung dazu beitragen, unerwünschte Konfrontationen zwischen Spaziergängern und freilaufenden Hunden auf dem Radweg zu vermeiden.

Einige vorgeschlagene Änderungen, wie beispielsweise eine Zeitspanne vom 15. März bis 30. Juni oder Ausnahmen für Jagdhunde, wurden jedoch abgelehnt. Es bleibt also dabei, dass Hundebesitzer, die ihre Tiere nicht anleinen, eine Ordnungswidrigkeit begehen und mit Geldbußen von bis zu 50.000 Euro rechnen müssen.

Änderungen bei den Kita-Gebühren

Neben der Diskussion um die Leinenpflicht für Hunde wurde in der Gemeindevertreterversammlung auch über eine Anhebung der Kita-Gebühren entschieden. Dr. Lukas Wanka (CDU) präsentierte einen Änderungsantrag, der eine Staffelung der Erhöhung über zwei Jahre vorsieht. Diese Maßnahme wurde von der Versammlung angenommen.

Die Erhöhung der Kita-Gebühren wurde aufgrund steigender Personalaufwendungen notwendig. Die Eltern sollen sich laut Vorgabe zu einem Viertel an den Gesamtkosten beteiligen. Beispielsweise werden die Kosten für das Ü 3-Kernmodul von 8 bis 13 Uhr bis 2026 von ca. 185 auf 250 Euro steigen.

Zusätzlich wurde beschlossen, die Satzung über die Bildung und Aufgaben von Elternversammlung und Elternbeirat in den gemeindlichen Tageseinrichtungen für Kinder anzupassen. Diese entsprach nicht mehr den rechtlichen Grundlagen und bezog sich nur auf einen der beiden gemeindlichen Kindergärten. Eine Anpassung wurde jedoch abgelehnt.

Die Entscheidungen in Bezug auf die Leinenpflicht für Hunde und die Kita-Gebühren zeigen, dass die Gemeindevertreter von Wöllstadt bestrebt sind, Regelungen zu treffen, die im Interesse der Bürgerinnen und Bürger liegen.

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