Zwickau

Zwickau: Wird der Fall des Kinderschänders Manfred S. (58) neu verhandelt?

Neue Richtlinien gegen sexuelle Gewalt: Ein Signal für Opferschutz

In Zwickau hat ein langwieriger Gerichtsprozess gegen einen 57-jährigen Kinderschänder zu einem schärferen Urteil geführt. Der Berufskraftfahrer aus dem Vogtland wurde wegen der Vergewaltigung einer Zwangsprostituierten aus Tschechien, die zum Tatzeitpunkt erst 13 Jahre alt war, zu drei Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt.

Die Entscheidung des Zwickauer Landgerichts folgt auf eine Maßregelung durch den Bundesgerichtshof in Karlsruhe nach einem vorherigen Urteil von einem Jahr und neun Monaten auf Bewährung. Die höchsten Richter bezeichneten das frühere Urteil als „rechtsfehlerhaft“ und wiesen den Fall zur Neuverhandlung an eine andere Zwickauer Kammer zurück.

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Die Begründung des Bundesgerichtshofs wurde von Prozessbeobachtern als ungewöhnlich scharf angesehen. Die Nebenklage äußerte sich zufrieden mit dem neuen Urteil, während die Verteidigung ankündigte, erneut Revision einzulegen.

Dieser Prozess unterstreicht die Notwendigkeit eines effektiven Opferschutzes und signalisiert eine strengere Haltung gegenüber sexueller Gewalt. Die Entscheidungen der Gerichte tragen dazu bei, die Rechte und Sicherheit junger Opfer zu stärken und Täter zur Rechenschaft zu ziehen.

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