Grafschaft Bentheim

Geflügelpest-Ausbruch im Landkreis: Betriebe unterliegen Untersuchungen und Schutzmaßnahmen

Maßnahmen gegen Geflügelpest in Grafschaft Bentheim zeigen Erfolge

In Grafschaft Bentheim wurden in den vergangenen Tagen zahlreiche Betriebe im Zehn-Kilometer-Radius um den Ausbruchsbetrieb auf Geflügelpest untersucht. Etwa ein Drittel der ca. 300 Geflügel-Betriebe in der Zone wurden bereits getestet, jedoch gab es bislang keine Auffälligkeiten.

Der Vogelgrippe-Ausbruch in einem Betrieb mit rund 91.000 Tieren führte zur Tötung des gesamten Bestandes. Nach der Reinigung und Desinfektion des Betriebs bestätigte das Friedrich-Loeffler-Institut die hochansteckende Form der Geflügelpest.

Um die Ausbreitung des Virus zu verhindern, wurden Schutzmaßnahmen ergriffen. Eine Schutzzone mit einem Radius von drei Kilometern und eine Überwachungszone mit einem Radius von zehn Kilometern wurden um den betroffenen Betrieb eingerichtet.

Weiterführende Untersuchungen sind geplant, vor allem Kleinsthaltungen von Hobbyzüchtern sollen dabei im Fokus stehen. Innerhalb der Schutzzone werden regelmäßige Untersuchungen der Tierbestände von vier Großbetrieben durchgeführt.

Trotz der getroffenen Maßnahmen äußerte Kramer, dass nicht alle Betriebe sich an die Aufstallungspflicht halten. Dies sei bei der Bekämpfung einer hochansteckenden Tierseuche unverantwortlich.

Im letzten Jahr gab es in 17 Betrieben Fälle von Geflügelpest mit über 220.000 betroffenen Tieren. In diesem Jahr wurden bisher zwei Ausbrüche in Niedersachsen verzeichnet.

Die Vogelgrippe, auch Geflügelpest genannt, ist eine Infektionskrankheit, die große wirtschaftliche Schäden verursachen kann. Im Falle eines Befalls müssen alle Tiere in einem Bestand getötet werden.

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