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EuGH stärkt Wolfsschutz: Ausnahmen für Abschuss in Brandenburg?

Durch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs wurde der Wolfsschutz in Brandenburg gestärkt und gleichzeitig die Möglichkeit von Ausnahmen bestätigt. Konkret ging es um das Wolfsjagdverbot in Österreich, das vom EuGH für gültig erklärt wurde. Umweltschützer hatten Beschwerde eingelegt, nachdem die Tiroler Landesregierung vor zwei Jahren einen Wolf zum Abschuss freigegeben hatte, der 20 Schafe gerissen hatte.

In Brandenburg gibt es laut Angaben des Bundesamtes für Naturschutz 52 Wolfsrudel, was das Bundesland zum mit den meisten Wölfen macht. Wölfe sind streng geschützt und dürfen nur in Ausnahmefällen gejagt werden, wenn die Erhaltung der Population nicht gefährdet ist. Eine solche Ausnahme wäre, wenn Schäfer und Tierhalter alle Schutzmaßnahmen erschöpft haben, um ihre Tiere zu schützen.

Laut Heribert Hofer, Direktor des Leibniz-Instituts für Zoo- und Wildtierforschung, befinden sich die Wolfbestände auf einem Niveau, das vor 150 Jahren undenkbar gewesen wäre. Die steigende Wolfspopulation führt auch zu einer Zunahme von Wolfsangriffen, bei denen im vergangenen Jahr in Brandenburg fast 1.500 Weidetiere getötet wurden, hauptsächlich Schafe und Ziegen.

Die Diskussion über den Abschuss von sogenannten „Problemwölfen“ ist in Brandenburg intensiv. Tierhalter wie Udo Felgendreher aus Frankfurt (Oder) fordern eine schnellere Jagdmöglichkeit, wenn ihre Tiere angegriffen werden. Die Brandenburger Wolfsverordnung erlaubt den Abschuss von Wölfen, die über einen längeren Zeitraum viele Weidetiere gerissen haben.

Brandenburgs Umweltminister Axel Vogel hatte im vergangenen Jahr einen schnelleren Wolfsabschuss gefordert, jedoch steht eine Lockerung der Wolfsverordnung noch aus. Der Landesjagdverband drängt darauf, schadenstiftende Wölfe routinemäßig abzuschießen, doch eine Neuregelung wird wohl erst nach der Landtagswahl im September getroffen werden.

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