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Verwaltungsgericht stoppt geplanten Wolfsabschuss – Auricher Jägerschaft reagiert

Verwaltungsgericht stoppt Ausnahmegenehmigung für geplanten Wolfsabschuss im Landkreis Aurich

Das Verwaltungsgericht Oldenburg hat eine Ausnahmegenehmigung des Landkreises Aurich für den geplanten Wolfsabschuss als rechtswidrig eingestuft und vorläufig gestoppt. Diese Entscheidung bringt verschiedene Interessenlagen in der Region zum Vorschein und wirft Fragen nach dem Umgang mit wild lebenden Tieren auf.

Jägerschaft reagiert auf Gerichtsentscheidung

Die Jägerschaft im Bezirk Ostfriesland zeigt sich wenig überrascht von der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Oldenburg. Gernold Lengert, stellvertretender Bezirksvorsitzender, betont die Bedeutung des Küstenschutzes und die Sicherheit der Menschen in der Region. Dennoch fordert die Jägerschaft weiterhin klare gesetzliche Regelungen für den Umgang mit Wölfen, besonders entlang der Küste, um Deiche und Weidetiere zu schützen.

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Landkreis plant Beschwerde vor Oberverwaltungsgericht

Trotz der Entscheidung des Verwaltungsgerichts beabsichtigt der Landkreis Aurich, Beschwerde beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht einzulegen. Die Reaktionen der beteiligten Parteien verdeutlichen die kontroversen Diskussionen um den Umgang mit Wölfen und den Schutz der Tier- und Menschenpopulation in der Region.

  • Die Jägerschaft fordert wolfsfreie Zonen entlang der Küste, um den Küstenschutz und die Weidetierhaltung zu gewährleisten.
  • Der CDU Kreisverband Aurich kritisiert die Stellungnahme des Landestierschutzverbands Niedersachsen und plädiert für ein aktives Wolfsmanagement mit geplanten Entnahmen, um die Situation in Ostfriesland zu berücksichtigen.

Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts wirft Fragen nach einem ausgewogenen Umgang mit Wildtieren auf und verdeutlicht die unterschiedlichen Perspektiven der Beteiligten in Bezug auf Naturschutz, Landwirtschaft und menschliche Sicherheit.

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