Altenpflegerin verurteilt: Dreijährige Haftstrafe für Betrugsfall in Bautzen
In einem schockierenden Fall von Betrug in Bautzen wurde eine Altenpflegerin, Christa G. (63), zu einer dreijährigen Haftstrafe verurteilt, nachdem sie in nur zwei Jahren mehr als 176.000 Euro vom Konto eines Bekannten abgezogen hatte.
Der Fall löste Entsetzen in der Gemeinde aus, da Christa das Vertrauen des älteren Bekannten, Paul K. (†100), missbrauchte, um an sein Vermögen zu gelangen. Die Staatsanwaltschaft enthüllte, dass der tatsächliche Schaden sogar über 200.000 Euro betrug, wobei nahezu 25 Fälle von finanziellen Übergriffen dokumentiert wurden.
Der Amtsrichter Dirk Hertle (61) bezeichnete die Handlungen von Christa als „abgrundtiefe Vertrauensverletzung“ und betonte die Ernsthaftigkeit des Falls. Es wurde auch bekannt, dass Paul K. in seinem Testament einen unehelichen Sohn erwähnt hatte, der von der Pflegerin nicht informiert wurde, als er nach dem Tod seines Vaters kontaktierte.
Christa versuchte, sich mit inkonsistenten Aussagen zu verteidigen, aber letztendlich wurde sie wegen Untreue und Betrug verurteilt. Obwohl der genaue Verbleib des gestohlenen Geldes unklar ist, steht fest, dass die Altenpflegerin für ihre Taten drei Jahre hinter Gitter muss. Es bleibt zu hoffen, dass Gerechtigkeit in diesem traurigen Fall gefunden wurde und dass ähnliche Vorfälle in Zukunft vermieden werden können.