Gesundheit

Verkauf von Lachgas an Minderjährige gestoppt: Gesetzesänderung vorgelegt

Neuer Gesetzesentwurf für den Jugendschutz gegenüber Lachgas und K.O.-Tropfen

In der politischen Debatte um den Jugendschutz und den Umgang mit gefährlichen Substanzen liegt ein neuer Gesetzesentwurf auf dem Tisch. Der Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hat vorgeschlagen, den Verkauf von Lachgas an Minderjährige zu verbieten und den Gebrauch von K.O.-Tropfen einzuschränken.

Laut dem Änderungsantrag sollen sowohl die Herstellung, der Handel, der Erwerb als auch der Besitz von Lachgas eingeschränkt werden. Besonders für Kinder und Jugendliche ist ein generelles Verkaufs- und Besitzverbot geplant.

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Der Gesetzesentwurf erlaubt jedoch weiterhin die industrielle, gewerbliche oder wissenschaftliche Nutzung von Lachgas, sofern ein Missbrauch als Rauschmittel ausgeschlossen werden kann. Dies ist wichtig, da Lachgas auch in der Lebensmittelindustrie, beispielsweise zum Aufschäumen von Sahne, oder in medizinischen und wissenschaftlichen Bereichen verwendet wird.

Des Weiteren werden auch die chemischen Stoffe Gammabutyrolacton (GBL) und 1,4-Butandiol (BDO) in die Gesetzesänderung einbezogen. Diese werden seit einiger Zeit als K.O.-Tropfen für sexuelle Straftaten verwendet und sind als „Vergewaltigungsdrogen“ bekannt. Karl Lauterbach strebt an, auch den Gebrauch dieser Stoffe zu verbieten.

Der Gesetzesentwurf soll nach der Sommerpause diskutiert und umgesetzt werden, mit der Möglichkeit, noch in diesem Jahr in Kraft zu treten. Lachgas, das als Partydroge immer beliebter wird, ist derzeit frei verkäuflich und wird an Automaten oder Kiosken angeboten. Es ist jedoch bekannt, dass der Konsum schwerwiegende Gesundheitsschäden verursachen kann.

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