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Ferienzeit: Eltern aufgepasst – Strafen für vorzeitigen Schulferienstart

Schule schwänzen für günstige Flüge? – Keine gute Idee!

Die hessischen Sommerferien rücken näher, und mit ihnen steigen die Preise für Flüge und Reisen. Viele Eltern sind daher versucht, ihre Kinder ein paar Tage vor Ferienbeginn aus der Schule zu nehmen, um günstigere Angebote zu ergattern. Doch Vorsicht ist geboten: Polizeikontrollen und Bußgelder können die Folge sein. Eltern müssen sich bewusst sein, dass das Schwänzen der Schule für einen Spartrip teuer werden kann.

Das Bildungsministerium in Wiesbaden warnt eindringlich vor dieser Praxis. Reisen während der Schulzeit berechtigen nicht zum Fernbleiben vom Unterricht, und Schulen überprüfen dies streng. Verstöße können mit Bußgeldern von mindestens 200 Euro geahndet werden, insbesondere wenn Kinder vor oder nach den Ferien fehlen.

Auch ältere Schüler, die nicht mehr schulpflichtig sind, müssen aufpassen: Bei unentschuldigtem Fernbleiben von sechs Tagen innerhalb von sechs Wochen droht der Verweis von der Schule.

Es gibt lediglich in Ausnahmefällen die Möglichkeit einer Beurlaubung während der Schulzeit. Diese Entscheidung liegt bei der Klassenlehrkraft oder der Schulleitung, je nach Dauer des Fernbleibens. Beurlaubungen sind beispielsweise bei beruflichen oder familiären Gründen wie wichtigen Ereignissen oder Krankheitsfällen möglich.

Eltern sollten daher gut abwägen, ob sich das Risiko des vorzeitigen Schulschwänzens wirklich lohnt. Im Zweifelsfall kann eine rechtzeitige Abstimmung mit der Schule helfen, die Schulpflicht zu respektieren und mögliche Konsequenzen zu vermeiden.

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