Altenburger Land

Sparkasse-Zinsen: Verbraucher:innen fordern Nachberechnung und Zahlung ein – BGH-Urteil bringt Klarheit

Verbraucher erhalten Klarheit über Zinsberechnung bei Prämiensparverträgen

Nach jahrelanger rechtlicher Auseinandersetzung ist das Klageverfahren bezüglich der Zinsberechnung bei Prämiensparverträgen abgeschlossen. Verbraucher:innen, die von der Saalesparkasse betroffen sind, sollten nun eine Nachberechnung und Zahlung bei ihrem Kreditinstitut einfordern. Eine weitere Anmeldung zur Klage ist jedoch nicht mehr möglich.

BGH macht verbindliche Vorgaben für Sparkassen

Der Bundesgerichtshof hat endlich Klarheit geschaffen, wie Sparkassen die Zinsen aus Prämiensparverträgen berechnen müssen. Insbesondere ging es um unwirksame Zinsklauseln in Verträgen, die den Sparkassen zu viel Spielraum bei der Zinsanpassung ließen. Nach dem Urteil des BGH steht fest, dass der maßgebliche Referenzzins die Zinsreihe für Bundeswertpapiere mit einer Restlaufzeit von 8 bis 15 Jahren ist, und keine Anpassungsschwelle existiert.

Die Verbraucherzentrale hatte das Problem öffentlich gemacht, da die Zinsen, die die Sparkasse zahlte, nicht angemessen waren. Betroffene Verbraucher:innen haben nun drei Jahre nach der Kündigung ihres Vertrages Zeit, ihre Ansprüche geltend zu machen.

Sparkasse muss handeln, Verbraucherzentrale unterstützt

Nach der klaren Vorgabe des Gerichts sind die Sparkassen nun dazu aufgefordert, aktiv auf ihre Kund:innen zuzugehen und die erforderlichen Nachberechnungen transparent durchzuführen. Die Verbraucherzentrale steht den Betroffenen unterstützend zur Seite und empfiehlt, die Sparkasse zur Umsetzung aufzufordern.

Bei Fragen können sich Ratsuchende an die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt wenden, die telefonisch unter (0345) 29 27 800 erreichbar ist. Betroffene sollten prüfen lassen, ob auch weitere Prämiensparer anderer Sparkassen in Sachsen-Anhalt von der Entscheidung profitieren können.