BGH-Urteil: Richtungsweisendes Urteil für Sparkassenkunden in Ostdeutschland
Prämiensparen, ein Produkt das in den 1990er und Anfang der 2000er Jahre weit verbreitet war, ermöglichte Sparern neben einem variablen Zins auch eine Prämie, die je nach Vertragslaufzeit gestaffelt war. Diese speziellen Sparverträge wurden vorwiegend von Sparkassen wie der Ostsächsischen Sparkasse angeboten. Doch genau in diesem Bereich gab es nun strittige Zinssätze, die von der Verbraucherzentrale Sachsen angeprangert wurden.
Verbraucherschützer forderten höhere Zinsen
Das BGH-Urteil verlangt von der Ostsächsischen Sparkasse die Anpassung der Zinszahlungen, was den betroffenen Sparern durchschnittlich 1.300 Euro pro Vertrag einbringt. Obwohl die Verbraucherzentrale mit dem Urteil zufrieden ist, gibt es immer noch Unstimmigkeiten, da die ursprüngliche Forderung deutlich höher lag. Die Entscheidung des Gerichts stellt jedoch einen wichtigen Schritt dar, um aufzuzeigen, dass Sparkassenkunden ein Recht auf angemessene Zinsen haben.
Nicht alle Kunden profitieren von der Entscheidung
Rund 6.000 ehemalige Prämiensparer der Ostsächsischen Sparkasse werden keine Nachzahlungen erhalten, da sie sich nicht der Klage angeschlossen haben und die Verjährungsfrist bereits abgelaufen ist. Lediglich diejenigen 654 Kunden, die aktiv an der Klage teilgenommen haben, können von der Entscheidung profitieren. Die Verbraucherzentrale Sachsen wird sich für diese Kunden einsetzen, um sicherzustellen, dass sie zu ihrem Recht kommen.
Weitere Klagen gegen sächsische Sparkassen anhängig
Das Urteil des Bundesgerichtshofs hat auch Auswirkungen auf weitere Sparkassen in Sachsen, gegen die ähnliche Klagen eingereicht wurden. Obwohl das Urteil nur für die Ostsächsische Sparkasse rechtlich bindend ist, könnte es dennoch einen Präzedenzfall für zukünftige Fälle schaffen. Sparkassenkunden in ganz Deutschland sollten daher aufmerksam verfolgen, wie sich diese Entscheidung auf ihre eigenen Sparverträge auswirkt.
Es bleibt abzuwarten, ob weitere Sparkassen nach diesem Urteil ihre Zinssätze überprüfen und möglicherweise Anpassungen vornehmen werden, um rechtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden. Sparkassenkunden sollten daher ihre Verträge sorgfältig prüfen und gegebenenfalls rechtlichen Rat einholen, um ihre Ansprüche geltend zu machen. (mit dpa)