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Neue Regelung erleichtert ausländischen Bewerberinnen den Zugang zu Pflege- und Gesundheitsausbildungen

Erleichterter Zugang zu Ausbildung in Pflege– und Gesundheitsfachberufen

Die Landesregierung hat in Zusammenarbeit mit der Bezirksregierung Köln Maßnahmen ergriffen, um Bewerbern aus dem Ausland den Zugang zur Ausbildung in Pflege- und Gesundheitsfachberufen zu erleichtern. Diese Initiative zielt darauf ab, die Gleichwertigkeit von Schulabschlüssen bestimmter Länder ohne Einzelfallprüfung nachzuweisen und somit den Weg in diese wichtigen Berufsfelder zu ebnen.

Arbeits- und Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann betont die Bedeutung von Fachkräften in der Gesundheitsversorgung in Nordrhein-Westfalen und die Notwendigkeit, die bürokratischen Hürden für ausländische Bewerber abzubauen. Es sei entscheidend, die Anwerbung von internationalen Talenten zu fördern, um den wachsenden Bedarf an Pflege- und Gesundheitsfachkräften zu decken und eine hochwertige Versorgung sicherzustellen.

Schulministerin Dorothee Feller ergänzt, dass es im Wettbewerb um Fachkräfte von heute und morgen wichtig ist, die Verfahren anzupassen und Bewerbern den Weg in diese Berufe so einfach wie möglich zu machen. Die neue Regelung soll diesen Ansprüchen gerecht werden und gleichzeitig die Qualität der Ausbildungen sichern.

Hintergrund

Um eine Ausbildung in Pflege- und Gesundheitsberufen zu beginnen, müssen Bewerber eine zehnjährige Schulbildung nachweisen. Zusätzlich werden Zuverlässigkeit, gesundheitliche Eignung und Sprachkenntnisse gefordert. Internationale Bewerber müssen ihren Schulabschluss anerkennen lassen, um an einer Ausbildung teilnehmen zu können. Bisher gestaltete sich dieser Prozess oft schwierig, da er nicht aus dem Ausland betrieben werden konnte.

Weitere Informationen sowie die Allgemeinverfügung sind auf der Website der Bezirksregierung Köln erhältlich.

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