Weimar

Prozess um Haus-der-Frau-von-Stein – Verzögerungstaktik in Weimar beendet?

Streit um Rückkaufsrecht des Haus-der-Frau-von-Stein in Weimar

In Weimar sorgt der anhaltende Prozess um das Haus-der-Frau-von-Stein für Aufsehen. Die Stadt Weimar klagte auf das Rückkaufsrecht des Gebäudes, das der „Museum-Haus-der-Frau-von-Stein-GmbH“ gehört. Investor Joan Bofill vertritt die GmbH in diesem Rechtsstreit. Nachdem das gütliche Verfahren aufgrund von Verzögerungstaktiken gescheitert war, erging Mitte Juni ein Versäumnisurteil zugunsten der Stadt Weimar.

Die Beklagtenseite hat nun jedoch Einspruch gegen das Versäumnisurteil eingelegt, wodurch der Prozess vorerst nicht abgeschlossen werden kann. Oberbürgermeister Peter Kleine äußerte sich verärgert über die Verzögerungstaktik der Gegenseite und betonte die Folgen für den Verfall des Hauses. Er kritisierte das Verhalten der Eigentümerin und betonte, dass die Stadt Weimar sich nicht überrascht zeige über den Widerspruch.

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Das Landgericht Erfurt hat den Verhandlungstermin über den Einspruch auf den 25. Oktober angesetzt. Bis dahin bleibt das Schicksal des Haus-der-Frau-von-Stein weiterhin ungewiss. Die Stadt Weimar hofft auf eine baldige Klärung, um den Verfall des historischen Gebäudes zu verhindern.

Es bleibt abzuwarten, wie der Prozess weiter verlaufen wird und ob die Stadt Weimar letztendlich ihr Rückkaufsrecht durchsetzen kann. Die Auseinandersetzung um das Haus-der-Frau-von-Stein zeigt die Komplexität von Immobilienstreitigkeiten und die Bedeutung des Erhalts historischer Gebäude für die lokale Gemeinschaft in Weimar. (Mit)

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