Leer

Neue Steuervorteile für Mieter und Vermieter: AFIP veröffentlicht Änderungen zur Mieteinkommenssteuer

Neue Steuervergünstigung für Mieter und Vermieter

Ein neues Gesetz bringt wichtige Änderungen in Bezug auf die Steuererklärungen im Immobilienmarkt: Die Möglichkeit, 10% der jährlichen Mietkosten für Wohneigentum als Steuerabzug geltend zu machen, wurde nun offiziell durch die Bundessteuerbehörde (AFIP) genehmigt. Diese Regelung gilt sowohl für Mieter als auch Vermieter.

Diese Maßnahme, die mit der Verabschiedung des Gesetzes 27.737 in Kraft trat, wurde durch die Veröffentlichung der Allgemeinen Bestimmung 5521/2024 im Amtsblatt bekannt gegeben. Dadurch wurden steuerliche Anreize für die Vermietung von Immobilien geschaffen, zu denen auch der Nachtrag des Artikels 85 des Einkommensteuergesetzes gehört.

Inzidenztracker

Die Deadline für Arbeitnehmer, ihre Mietkostendeklarationen für 2023 einzureichen, wurde ebenfalls verlängert. Diese müssen nun bis zum 15. Juli 2024 erfolgen, damit ihre Arbeitgeber diesen Betrag bei der Jahresabrechnung 2023 berücksichtigen können. Dabei handelt es sich um eine wichtige Möglichkeit, um die finanzielle Belastung für Arbeitnehmer zu verringern, wie Sebastián Domínguez, CEO von SDC Steuerberatern, betont.

Bislang konnten Arbeitnehmer diese Angaben nicht im Webformular F. 572 an ihre Arbeitgeber übermitteln, was zu fehlerhaften Gehaltsabrechnungen führte. Nun besteht die Möglichkeit, dies für die jährliche Steuererklärung zu melden und ab 2024 sogar monatlich zu aktualisieren.

Dieser Steuerabzug ist für Vermieter ebenfalls von Bedeutung, insbesondere wenn sie zusätzlich zu ihrem Vermietungseinkommen andere Einkünfte haben, die der Einkommenssteuer unterliegen, wie beispielsweise Einkommen aus ausländischen Investitionen.

Die Mieter haben bis zum 15. Juli Zeit, ihre Mietkostendeklarationen an ihre Arbeitgeber zu melden, um von dieser Steuervergünstigung zu profitieren. Im Amtsblatt wird explizit darauf hingewiesen, dass die Mietkosten durch eine Rechnung oder ein ähnliches Dokument des Vermieters nachgewiesen werden müssen, wie im Mietvertrag festgelegt.

Es ist außerdem erforderlich, dass Arbeitnehmer im ersten Steuerjahr, in dem der Abzug beantragt wird, und bei jedem Vertragsupdate eine Kopie des Mietvertrags im PDF-Format über den Service „System zur Registrierung und Aktualisierung von Einkommensteuerabzügen (SiRADIG) – ARBEITER“ an die AFIP senden.

Es ist entscheidend, dass Arbeitnehmer ihre Mietkosten für 2023 im Webformular F. 572 bis zum 15. Juli 2024 angeben. Andernfalls entgehen ihnen die Steuervorteile bei der Jahresendabrechnung für 2023. In diesem Fall müssen die Arbeitgeber den entsprechenden Betrag für die Mietkostenabzüge im Feld „Andere Abzüge“ des Formulars F. 1357 angeben.

Mit einem beeindruckenden Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist unser Redakteur und Journalist ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft. Als langjähriger Bewohner Deutschlands bringt er sowohl lokale als auch nationale Perspektiven in seine Artikel ein. Er hat sich auf Themen wie Politik, Gesellschaft und Kultur spezialisiert und ist bekannt für seine tiefgründigen Analysen und gut recherchierten Berichte.
Schaltfläche "Zurück zum Anfang"