Frankfurt (Oder)

Gericht lehnt Schadensersatzklage wegen Kratzern auf Kochfeld ab: Eigenes Verschulden des Erwerbers

Amtsgericht Frankfurt am Main urteilt über Schadensersatzklage bei Beschädigung eines Kochfelds

Ein kürzlich verhandelter Fall vor dem Amtsgericht in Frankfurt am Main drehte sich um eine Schadensersatzklage aufgrund von Beschädigungen an einem Kochfeld. Die Klage wurde abgewiesen, da das Gericht ein Mitverschulden des Klägers feststellte.

Der Kläger hatte im Rahmen eines Bonusprogramms eine gusseiserne Grillpfanne bestellt. Trotz deutlicher Hinweise in der Gebrauchsanweisung, die vor dem direkten Kontakt der Pfanne mit der Glasoberfläche des Kochfelds warnten, schob der Kläger die Pfanne dennoch darüber. Dies führte zu Kratzern auf dem Kochfeld in Höhe von 1.800,- €, die er von der Beklagten als Schadensersatz verlangte.

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Das Gericht entschied, dass der Kläger selbst durch sein Handeln die Schäden verursacht hatte und somit kein Anspruch auf Schadensersatz bestand. Indem er gegen die eindeutigen Anweisungen verstieß, wurde sein Mitverschulden als so gravierend angesehen, dass ein möglicher Anspruch auf Schadensersatz nichtig war.

Der Fall verdeutlicht die Bedeutung der Beachtung von Sicherheitshinweisen und Gebrauchsanweisungen für den Schutz von Geräten und Haushaltsgegenständen. Es ist wichtig, die Anweisungen sorgfältig zu lesen und einzuhalten, um mögliche Schäden zu vermeiden.

Auch die Entscheidung des Gerichts, dass die Beklagte keine Schuld traf, da sie als Verkäuferin nicht verpflichtet war, die Pfanne auf eventuelle Mängel zu überprüfen, zeigt die Relevanz von klaren rechtlichen Richtlinien in solchen Fällen.

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