PolizeiRhein-Erft-Kreis

Datenschutz und Straftäterjagd: Der gefährliche Trend der Veröffentlichung privater Überwachungsaufnahmen

Die Veröffentlichung privater Videos von Einbrechern im Internet beunruhigt die Polizei im Rhein-Erft-Kreis

Ein besorgniserregender Trend breitet sich in sozialen Medien aus: Immer häufiger veröffentlichen Privatpersonen und Unternehmen Fotos aus ihren Überwachungskameras, die an ihren Häusern oder Geschäftsgebäuden angebracht sind. Manchmal sind sogar Aufnahmen aus Wohnungen zu sehen. Auf diesen Bildern werden Personen gezeigt, die mutmaßlich Straftaten begangen haben oder planen.

Polizei veröffentlicht Informationen zu einem versuchten Raub ohne das Foto

Ein Besitzer eines Autopflege-Betriebs in Hürth postete auf Facebook ein Bild von einem jungen Mann, der sich auf den Eingang der Werkstatt zubewegte und dann „Cash“ forderte. Trotz des Drängens des Unternehmers, das Foto der Polizei vorzulegen, entschied diese, keine Bilder zu veröffentlichen, da es datenschutzrechtlich verboten ist, solche Aufnahmen zu verwenden. Insbesondere bei schwerwiegenden Delikten wie bewaffneten Überfällen oder Körperverletzungen werden diese Bilder nur nach Genehmigung eines Gerichts veröffentlicht.

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Polizei beobachtet mit Sorge, dass Bürger ihre Arbeit übernehmen

Die Polizei im Rhein-Erft-Kreis verzeichnet, dass Bürger glauben, die Arbeit der Polizei selbst übernehmen zu können, indem sie Fahndungsfotos in den sozialen Medien verbreiten. Ein Polizeisprecher warnt davor, dass dies zu Missverständnissen und möglicherweise sogar zu Selbstjustiz führen könnte. Er appelliert an die Bürger, die polizeiliche Arbeit den professionellen Ermittlern zu überlassen.

Verantwortliche von Facebook-Gruppen bewegen sich auf dünnem Eis

Die Veröffentlichung von Fotos aus privaten Überwachungsanlagen ist strafbar aufgrund der Verletzung von Persönlichkeitsrechten. Die Polizei kann jedoch nur ermitteln, wenn eine entsprechende Anzeige vorliegt. Die Sprecherin der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit in NRW warnt davor, dass die „Öffentlichkeitsfahndung“ Aufgabe des Staates ist und nicht einzelner Personen. Die Verantwortlichen der Facebook-Gruppen, in denen solche Fotos gepostet werden, tragen die presserechtliche Verantwortung für die Verbreitung der Aufnahmen.

Private Überwachungskameras: Rechtliche Aspekte im Überblick

Die Verbraucherzentrale betont, dass private Überwachungskameras nur auf dem eigenen Grundstück installiert werden dürfen und nicht auf Nachbargrundstücken oder öffentlichen Wegen filmen sollten, da dies gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht verstößt. In Ausnahmefällen kann eine Videoüberwachung gerechtfertigt sein, z.B. bei wiederholten Einbrüchen oder Sachbeschädigungen. Dennoch ist es wichtig, die Datenschutzbestimmungen und das Recht am eigenen Bild zu beachten.

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