Kleve

Kindergeld für Erwachsene: So stellen Eltern Anträge nach der Schule

Wie auch junge Erwachsene noch Kindergeld erhalten können

Die Zeit nach der Schule oder dem 18. Geburtstag kann für viele junge Erwachsene eine Phase der Unsicherheit und Veränderung sein. Doch auch in dieser Übergangszeit können Eltern unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin Kindergeld für ihre Kinder erhalten. Dies kann eine wertvolle finanzielle Unterstützung sein, insbesondere wenn das Kind eine Ausbildung, ein Studium oder einen Freiwilligendienst absolviert.

Rechtzeitige Antragsstellung ist entscheidend

Selbst nach dem Schulabschluss oder dem Erreichen des 18. Lebensjahres besteht die Möglichkeit, Kindergeld zu beantragen. Dies gilt vor allem, wenn das Kind sich in einer Übergangsphase befindet, beispielsweise zwischen zwei Ausbildungsabschnitten. Auch während eines Freiwilligendienstes wie dem Bundesfreiwilligendienst oder FSJ kann weiterhin Kindergeld gezahlt werden.

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Wenn die Unterbrechung der Ausbildung unverschuldet verlängert wird, sollte das Kind aktiv nach einem Ausbildungs- oder Studienplatz suchen oder auf den Beginn einer bereits zugesagten Ausbildung warten. Wichtig ist dabei, dass es sich um den nächstmöglichen Ausbildungs- oder Studienbeginn handelt. Die Familienkasse benötigt hierzu Nachweise über die Bewerbungsbemühungen und die Ergebnisse, die den Beginn der Ausbildung oder des Studiums bestätigen.

Online-Service für eine einfache Abwicklung

Um den Antrag auf Kindergeld ab 18 Jahren oder wichtige Nachweise wie Schulbescheinigungen bequem einreichen zu können, bietet die Familienkasse ein Online-Portal unter www.familienkasse.de an. Auch die Mitteilung über den Ausbildungs- oder Studienbeginn kann problemlos online erfolgen. Wichtig ist es jedoch, die Pläne des Kindes für die Zeit nach der Schule oder dem 18. Lebensjahr rechtzeitig mitzuteilen, um die Fortzahlung des Kindergeldes sicherzustellen.

Sollte das Kind nach der Schule noch keine konkreten Pläne für eine unmittelbar folgende Ausbildung haben, besteht die Möglichkeit, während der Arbeitsuche Kindergeld zu erhalten. In diesem Fall muss sich das Kind bei der Agentur für Arbeit oder einem Jobcenter arbeitsuchend melden. Weitere Informationen zum Kindergeld und zum Kinderzuschlag sind online auf www.familienkasse.de verfügbar.

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