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Streit um Atom-Abriss in Hamm: Wer trägt die Kosten? Gericht muss entscheiden

Finanzierung des Atomkraftwerk-Abbaus in Hamm vor Gericht entschieden

Das Landgericht Düsseldorf hat über die finanzielle Verantwortung für den Abriss des stillgelegten Atomkraftwerks in Hamm-Uentrop verhandelt. Die Betreibergesellschaft HKG (Hochtemperatur-Kernkraftwerk GmbH) forderte von Bund und Land NRW die Kostenübernahme für den Rückbau, die Entsorgung und die Endlagerung des radioaktiven Materials. Dies führte zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung, die nun eine Entscheidung erfordert.

Zukunft der atomaren Energieversorgung

Der Hochtemperaturreaktor THTR sollte ein wegweisendes Projekt für die atomare Energieversorgung darstellen. Nach vielen Schwierigkeiten wurde das Atomkraftwerk eingeweiht und später wieder stillgelegt. Der geplante Abriss des Kraftwerks soll Ende 2030 beginnen und etwa zehn Jahre dauern.

Ursprünglich waren 350 Millionen Euro für den Rückbau des Atomkraftwerks eingeplant. Die NRW-Landesregierung schätzte die Gesamtkosten jedoch auf über 750 Millionen Euro. Dieser enorme Kostenanstieg hat zu einem juristischen Streit geführt, der nun vor Gericht ausgetragen wird.

Entscheidung über Kostenübernahme erwartet

In der Verhandlung wurde deutlich, dass die Betreibergesellschaft HKG die öffentliche Hand in der Verantwortung für die Folgekosten sieht. Dieser Standpunkt wird von Vertretern des Bundes und des Landes NRW vehement bestritten. Die Beklagten argumentieren, dass die Betreibergesellschaft rein privatwirtschaftlich organisiert sei und daher für die Kosten selbst aufkommen müsse.

Der Vorsitzende Richter Joachim Matz betonte die Bedeutung einer im ursprünglichen Rahmenvertrag enthaltenen Klausel, die besagt, dass „Fehlbeträge geregelt werden“. Die genaue Interpretation dieser Formulierung wird entscheidend für die gerichtliche Klärung der Finanzierungsfrage sein.

Die Entscheidung des Landgerichts über die Kostenverteilung wird in den kommenden Wochen erwartet. Es handelt sich um eine wegweisende Entscheidung, die nicht nur für die beteiligten Parteien, sondern auch für die zukünftige finanzielle Verantwortung im Zusammenhang mit dem Atomkraftwerk-Abbau von großer Bedeutung sein wird.

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