Das Streben nach Gerechtigkeit und Chancengleichheit liegt in der Natur einer jeden Demokratie. Um sicherzustellen, dass jede Stimme bei Wahlen gleich viel zählt, sollen in Rheinland-Pfalz in Kürze Anpassungen an den Wahlkreisen vorgenommen werden.
Diese geplanten Änderungen betreffen sechs von insgesamt 52 Wahlkreisen des Landes. Der Fokus liegt darauf, die Anzahl der Stimmberechtigten in den Wahlkreisen annähernd gleich zu halten, um die Wahlgerechtigkeit zu gewährleisten. Zehntausende Bürger sind von den geplanten Verschiebungen betroffen, jedoch sollen für sie im Alltag keine nennenswerten Veränderungen entstehen.
Eine der betroffenen Gemeinden ist die VG Lambrecht, die derzeit zum Wahlkreis Neustadt gehört und zukünftig dem Wahlkreis Kaiserslautern II zugeordnet werden soll. Diese Entscheidungen wurden nach eingehender Prüfung getroffen, um die zukünftige Rechtssicherheit bei der Landtagswahl 2026 zu gewährleisten. Obwohl die Entscheidung bei einigen Verbandsgemeinden auf Bedauern stieß, wurde betont, dass sie verfassungsrechtlich unausweichlich war.
Die regierenden Fraktionen von SPD, Grünen und FDP sowie die größte Oppositionspartei CDU planen, in der kommenden Woche eine gemeinsame Gesetzesinitiative im Parlament einzubringen, um die geplanten Änderungen des Landtagswahlgesetzes umzusetzen. Nach der Sommerpause wird mit der Verabschiedung des Gesetzes gerechnet, das sofort nach seiner Verkündung in Kraft treten soll.
Die betroffenen Verbandsgemeinden und ihre zukünftigen Wahlkreise sind:
- VG Gebhardshain wechselt vom Wahlkreis 2 zum Wahlkreis 1
- Ehemalige VG Bad Ems wechselt vom Wahlkreis 8 zum Wahlkreis 7
- Ortsgemeinden der ehemaligen VG Bad Münster am Stein/Ebernburg wechseln vom Wahlkreis 17 zum Wahlkreis 18
- Ehemalige VG Hettenleidelheim wechselt vom Wahlkreis 40 zum Wahlkreis 42
- VG Deidesheim wechselt vom Wahlkreis 42 zum Wahlkreis 43
- VG Lambrecht (Pfalz) wechselt vom Wahlkreis 43 zum Wahlkreis 45
Es ist wichtig, dass alle Bürgerinnen und Bürger informiert sind und die geplanten Änderungen transparent umgesetzt werden. Nur so kann die demokratische Wahlgerechtigkeit und Chancengleichheit gewährleistet werden.
Informationsquelle: SWR