Maßnahmen zum Schutz schwangerer Frauen vor Belästigung beschlossen
In einer gesetzgeberischen Initiative hat die Bundesregierung beschlossen, Maßnahmen zu ergreifen, um schwangere Frauen vor Belästigung durch Gegner von Schwangerschaftsabbrüchen zu schützen. Der Bundesrat hat die strengeren Regelungen verabschiedet, die als eine wichtige Stärkung der Rechte von Frauen angesehen werden. Dieser Schritt soll sicherstellen, dass schwangere Frauen in einer schwierigen Situation angemessen geschützt werden.
Die Gesetzesänderung zum Schwangerschaftskonfliktgesetz zielt darauf ab, bestimmte Verhaltensweisen zu verbieten, die als belästigend und unannehmbar angesehen werden. Dazu gehört das Hindern von Schwangeren bei der Beratung oder dem Zugang zu Einrichtungen, in denen Schwangerschaftsabbrüche durchgeführt werden. Diese Art von Verhalten, oft als Gehsteigbelästigung bezeichnet, soll künftig mit Bußgeldern von bis zu 5.000 Euro geahndet werden.
Unter die verbotenen Handlungen fällt es, schwangere Frauen beim Betreten oder Verlassen der Einrichtungen zu behindern, Druck auszuüben, unerwünschte Meinungen aufzuzwingen oder falsche Behauptungen aufzustellen. Verstöße gegen diese Regeln werden als Ordnungswidrigkeit betrachtet und entsprechend geahndet.
Bundesfamilienministerin Lisa Paus betonte die Unzumutbarkeit von Belästigungen für schwangere Frauen, die sich bereits in einer schwierigen Situation befinden. Die Maßnahmen sollen sicherstellen, dass Frauen nicht weiter eingeschüchtert werden und einen respektvollen Zugang zu den benötigten Dienstleistungen erhalten.
Die Gesetzesänderung schützt schwangere Frauen innerhalb eines Radius von 100 Metern um die Einrichtungen vor belästigendem Verhalten. Dies soll verdeutlichen, dass nicht die schwangere Frau selbst für ihren Schutz verantwortlich ist und den Weg zur Beratung frei kämpfen muss. Die Bundesregierung will damit den „Spießroutenlauf“ für schwangere Frauen beenden und betont die Beachtung wichtiger Grundrechte wie Meinungsfreiheit und Versammlungsfreiheit.