Duisburg

Neues Gesetz zum Schutz von Schwangeren vor Abtreibungsgegnern

Bußgeld für Abtreibungsgegner zum Schutz von Schwangeren

Frankfurt am Main (dpa) – Eine neue Gesetzesänderung zielt darauf ab, schwangere Frauen vor Belästigungen durch Abtreibungsgegner zu schützen. Die Entscheidung darüber wird in wenigen Stunden erwartet, wenn der Bundestag die strengeren Regeln verabschieden soll. Dieser Schritt wird als wichtige Maßnahme zur Stärkung der Rechte von Frauen angesehen, so Bundesfamilienministerin Alexandra Müller (SPD) in einer offiziellen Stellungnahme.

Die Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes soll bestimmte störende Verhaltensweisen untersagen, wie es im Gesetzesentwurf heißt. Das gezielte Hindernis, das Betreten oder Verlassen von Einrichtungen, in denen Schwangerschaftsabbrüche durchgeführt werden, zu erschweren, wird zukünftig mit hohen Geldstrafen von bis zu 5.000 Euro belegt. Das Einreden eigener Meinungen auf schwangere Frauen, das Ausüben von Druck oder das Konfrontieren mit unwahren Fakten oder verstörenden Inhalten wird als Ordnungswidrigkeit betrachtet.

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Laut Müller sind Belästigungen von schwangeren Frauen vor Beratungsstellen und Kliniken inakzeptabel. Frauen in ohnehin schwierigen Situationen sollten nicht noch zusätzlich eingeschüchtert werden. Die verantwortliche Ministerin betonte, dass es nicht akzeptabel sei, Frauen in solchen Momenten weiter zu belästigen.

Die geplante Gesetzesänderung stößt jedoch auch auf Kritik aus Reihen der Unionspartei. Der Vorsitzenden des Rechtsausschusses, Markus Schmidt (CDU), äußerte Bedenken hinsichtlich der Einschränkung der Meinungsfreiheit und des generellen Schutzes vor Belästigung in Bezug auf die geplante Gesetzesänderung. Der religionspolitische Sprecher der Unionsfraktion, Angela Meier (CDU), betonte, dass es bereits ausreichende rechtliche Mittel gebe, um Blockaden, Beleidigungen und Nötigungen zu unterbinden.

Die Gesetzesänderung wird voraussichtlich Verhaltensweisen im Umkreis von 100 Metern um die Eingangsbereiche entsprechender Einrichtungen erfassen. Dies soll sicherstellen, dass nicht allein die betroffenen Frauen die Verantwortung tragen müssen, sich zu schützen und den Weg zur Beratung frei zu machen. Die Bundesregierung beabsichtigt damit, den „Spießrutenlauf für Schwangere“ zu beenden, während sie gleichzeitig die wichtigen Grundrechte wie die Meinungs- und Versammlungsfreiheit wahrt.

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