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Neue Nutzen-Statt-Abregeln-Maßnahme: Bundesnetzagentur sieht Veränderungen für Grünstrom in Schleswig-Holstein

Neue Regelung zur optimalen Nutzung von Grünstrom – Scheer kritisiert Gesetzeskonformität

Die Debatte um die effiziente Nutzung von Grünstrom hat in Schleswig-Holstein eine neue Wendung genommen. Die Abregelung von über drei Terawattstunden Grünstrom im letzten Jahr allein im nördlichsten Bundesland hat zu einer unerträglichen Situation geführt, die dringend angegangen werden muss. Um diesem Anliegen gerecht zu werden, hat Nina Scheer, Mitglied der SPD-Bundestagsfraktion und energiepolitische Sprecherin, eine neue Maßnahme zur Nutzung von ungenutztem Grünstrom in den Bundestag eingebracht.

Das Ziel dieser neuen Regelung ist es, bisher abgeregelten Grünstrom effizienter zu nutzen, beispielsweise für die Erzeugung von Wärme oder Wasserstoff. Die Bundesnetzagentur hat nun die Rahmenbedingungen für diese Nutzen-statt-Abregeln-Regelung festgelegt, um den Weg für eine nachhaltigere Energieversorgung zu ebnen.

Scheer hat jedoch Bedenken geäußert, dass die aktuelle Fassung der Regelung nicht den gesetzlichen Vorgaben entspricht und daher Anpassungen erforderlich sind. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass die Umsetzung der neuen Regelung rechtmäßig erfolgt, um einen reibungslosen Übergang zu einer effizienteren Nutzung von Grünstrom zu gewährleisten.

Die Diskussion um die optimale Nutzung von Grünstrom betrifft nicht nur Schleswig-Holstein, sondern ganz Deutschland. Die zunehmende Bedeutung erneuerbarer Energien erfordert innovative Lösungen, um sicherzustellen, dass kein kostbarer Grünstrom ungenutzt bleibt. Die Einführung der Nutzen-statt-Abregeln-Regelung markiert einen wichtigen Schritt in Richtung einer nachhaltigeren Energieversorgung und verdeutlicht die Notwendigkeit einer kontinuierlichen Weiterentwicklung im Energiesektor.

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