Steuerliche Entlastung für Paare durch Aufteilung von Haushaltsnahen Aufwendungen
Die Möglichkeit, durch haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerkosten die Steuerlast zu reduzieren, ist für viele Paare eine willkommene Erleichterung. Allerdings ist es wichtig zu beachten, dass die Höchstgrenzen pro Haushalt gelten und nicht pro steuerpflichtiger Person.
Bei haushaltsnahen Dienstleistungen können jährlich maximal 4.000 Euro geltend gemacht werden, während es bei den Handwerkerkosten eine Maximalgrenze von 1.200 Euro gibt. Das bedeutet, dass Paare, die zusammenleben, die Höchstbeträge teilen müssen, um beide von der Steuervergünstigung profitieren zu lassen. Um dies zu erreichen, empfiehlt das Verbraucherportal Finanztip, die Aufträge im Namen beider Personen zu vergeben und die Rechnungen beispielsweise von einem gemeinsamen Konto zu begleichen.
Wer eine andere als die hälftige Aufteilung der Kosten wünscht, muss dies auf der Anlage „Haushaltsnahe Aufwendungen“ entsprechend angeben. Es ist wichtig, dass beide Partner sich bewusst sind, dass die Höchstbeträge gemeinsam genutzt werden müssen, um steuerlich optimal zu profitieren.
Eine interessante Regelung besteht für Paare im Jahr des Zusammenzugs oder der Auflösung des gemeinsamen Haushalts. In diesem Zeitraum können beide Partner den vollen Höchstbetrag für sich geltend machen, da zumindest für einen Teil des Jahres jeder einen eigenständigen Haushalt führt. Dies sollte in der Zeile 15 der Anlage vermerkt werden, um Missverständnisse zu vermeiden.
Durch die kluge Aufteilung und Nutzung der Höchstbeträge für haushaltsnahe Aufwendungen können Paare erhebliche Steuervorteile erzielen und ihre finanzielle Belastung reduzieren. Es lohnt sich daher, die Möglichkeiten der Steuererleichterung voll auszuschöpfen, um das Haushaltsbudget zu entlasten und finanzielle Spielräume zu schaffen.