Bautzen

74-jähriger Ex-Polizist bekommt Geldstrafe für Exhibitionismus

Exhibitionistischer Ex-Polizist stellt erneut die Justiz vor Herausforderungen

Einmal Beschützer der Gesetze, jetzt selbst auf der Anklagebank: Der ehemalige Polizeihauptkommissar Klaus-Peter B. sorgt in Bautzen erneut für Schlagzeilen. Am Mittwoch wurde er bereits zum vierten Mal wegen Exhibitionismus verurteilt. Das Vergehen ereignete sich auf dem Gelände eines Autohandels, wo der nackte 74-Jährige von Zeuge Nico W. beim Exhibitionismus erwischt wurde.

Nico W. war auf dem Weg zu seiner Autolackierer-Werkstatt, als er den entblößten Ex-Kommissar sah. Erschrocken und empört kehrte er um, konfrontierte B. mit seinem Verhalten und erstattete Anzeige. Auch Maxi E., Nico’s Lebensgefährtin, war schockiert über die öffentliche Entblößung und unterstützte ihn bei der Identifizierung des Exhibitionisten.

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Wiederholungstäter mit bedenklichem Verhalten

Dies ist nicht das erste Mal, dass Klaus-Peter B. wegen Exhibitionismus vor Gericht stand. Bereits in den Jahren 2017, 2018 und 2023 wurde er deswegen verurteilt. Zusätzlich ist ein weiteres Verfahren gegen ihn anhängig. Der pensionierte Kommissar hat sich bereits mehrfach in der Öffentlichkeit entblößt, was auf ein bedenkliches Verhaltensmuster hinweist.

Vor Gericht schwieg der Angeklagte zu seinem jüngsten Vorfall, während er in früheren Verhandlungen seine Taten mit fragwürdigen Ausreden zu rechtfertigen versuchte. Trotz der erneuten Verurteilung beteuerte er, dass keine sexuellen Motive hinter seinem Handeln stecken würden.

Appell des Richters für eine dringende Therapie

Das Gericht verhängte gegen den Exhibitionisten eine Geldstrafe in Höhe von 5600 Euro, während die Staatsanwaltschaft sogar eine Bewährungsstrafe von vier Monaten forderte. Richter Dr. Dirk Hertle warnte B. eindringlich vor weiteren Vergehen und drängte ihn zur dringenden Therapie. Bei erneuten Vorfällen drohe ihm eine Freiheitsstrafe, die nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden könnte.

Die maximale Strafe für Exhibitionismus gemäß § 183 StGB beträgt ein Jahr Gefängnis. Personen, die sich vor Kindern entblößen, müssen mit deutlich strengeren Strafen wegen sexuellen Missbrauchs rechnen.

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