Verkehrsunfall in Ulm: Zu nahes Überholen führt zu leichten Verletzungen eines Radfahrers
Ein 75-jähriger Autofahrer in Ulm hat in der Talfinger Straße einen 30-jährigen Radfahrer überholt und dabei den Seitenabstand falsch eingeschätzt. Der rechte Außenspiegel seines Mercedes streifte den Radler, der daraufhin stürzte. Glücklicherweise zog sich der 30-Jährige nur leichte Verletzungen zu und wurde zur Vorsorge ins Krankenhaus gebracht, konnte dieses aber nach kurzer Behandlung wieder verlassen. Die Sachschäden am Auto und am Fahrrad belaufen sich auf etwa 300 bzw. 100 Euro.
Die Straßenverkehrsordnung betont die Bedeutung eines ausreichenden Seitenabstands beim Überholen, insbesondere von Fußgängern und Radfahrern. Diese Verkehrsteilnehmer bewegen sich nicht so geradlinig wie Fahrzeuge, daher ist ein angemessener Abstand entscheidend für die Sicherheit im Straßenverkehr. Das Einhalten dieser Vorschrift dient dem Schutz aller Verkehrsteilnehmer und trägt dazu bei, Unfälle zu vermeiden.
Der Vorfall zeigt erneut die Gefahren von unvorsichtigem Verhalten im Straßenverkehr auf. Es verdeutlicht die Notwendigkeit, als Fahrzeugführer stets aufmerksam zu sein und die Regeln der Straßenverkehrsordnung zu respektieren, um die Sicherheit aller Beteiligten zu gewährleisten.
Bei weiteren Fragen steht Bernd Kurz vom Polizeipräsidium Ulm unter der Telefonnummer 0731/188-1111 zur Verfügung. Rückfragen können auch per E-Mail an ulm.pp@polizei.bwl.de gestellt werden.
Originalmeldung des Polizeipräsidiums Ulm, übermittelt durch news aktuell