Fahrer ohne Fahrerlaubnis und alkoholisiert von der Polizei gestoppt
Am gestrigen Abend wurde ein 32-jähriger Mann in Wermelskirchen von der Polizei angehalten, als er alkoholisiert und ohne gültige Fahrerlaubnis unterwegs war. Die Beamten der Polizeiwache Burscheid kontrollierten ihn, als er auf der B 51 in Richtung Unterstraße fuhr.
Während der Kontrolle fiel den Polizisten ein starker Alkoholgeruch in der Atemluft des Fahrers auf. Auf Nachfrage gab der Mann zu, alkoholische Getränke konsumiert zu haben. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,1 Promille, was auf eine absolute Fahruntüchtigkeit hinweist und den Verdacht einer Verkehrsstraftat begründete. Zur weiteren Klärung wurde eine Blutprobenentnahme angeordnet, die von einem Arzt durchgeführt wurde.
Besorgniserregend war zudem die Tatsache, dass der Fahrer keine gültige Fahrerlaubnis besaß. Durch das Fahren ohne Fahrerlaubnis handelte er auch in diesem Punkt rechtswidrig. Gegen ihn wurde eine Strafanzeige erstattet, und die Weiterfahrt wurde ihm untersagt.
Diese Vorkommnisse werfen ein ernsthaftes Licht auf die Gefahren von Alkohol am Steuer und die Wichtigkeit, stets im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis zu sein. Die Polizei warnt eindringlich davor, betrunken Auto zu fahren und ohne die erforderliche Fahrerlaubnis am Straßenverkehr teilzunehmen. Es ist unerlässlich, die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten und gesetzeskonform zu handeln.