Deutsche Umwelthilfe hat das geplante Gesetz zur „Erleichterung des Einsatzes von Steckersolargeräten“ kritisiert, da es als nicht ehrgeizig genug angesehen wird. Die Organisation betont die Notwendigkeit von Verbesserungen, um den Aufschwung bei Balkonkraftwerken und Photovoltaik zu unterstützen. Insbesondere wird bemängelt, dass das Gesetz keine klaren Kriterien für die Anbringung von Balkonkraftwerken festlegt und keine umfassendere Auslegung auf Photovoltaik-Anlagen und Speicher vorsieht.
Barbara Metz, die Bundesgeschäftsführerin der DUH, bezeichnet das geplante Gesetz als nahezu eine Verweigerung der notwendigen Maßnahmen. Sie fordert dringende Korrekturen und weist darauf hin, dass es bisher an einem eindeutigen Kriterienkatalog für die Installation von Balkonkraftwerken mangelt. Zudem wird die fehlende Berücksichtigung von Photovoltaik-Anlagen und Speichern bemängelt. Die DUH fordert daher die Behebung dieser Fehler durch ein noch in dieser Legislaturperiode zu beschließendes ‚Solarpaket II‘, das auch Anpassungen für Balkonkraftwerke in Kleingärten und eine erweiterte Energy Sharing-Lösung umfassen soll.