Halle (Saale)SachsenSachsen-Anhalt

Anstieg der Sorgeerklärungen in Sachsen-Anhalt: Statistik 2023

Der bedeutsame Anstieg abgegebener Sorgerechtserklärungen im Jahr 2023

Die Zahlen der abgegebenen Sorgerechtserklärungen im Jahr 2023 haben erheblich zugenommen, was einen wichtigen Trend in der Familie und Erziehung in Sachsen-Anhalt widerspiegelt. Bei den Jugendämtern wurden insgesamt 6.611 Sorgerechtserklärungen über die gemeinsame elterliche Sorge eingereicht, was einer Steigerung von 1,0 % im Vergleich zum Vorjahr entspricht.

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Besonders hervorzuheben ist, dass die meisten Sorgerechtserklärungen in der Landeshauptstadt Magdeburg abgegeben wurden, gefolgt von der kreisfreien Stadt Halle (Saale) und dem Landkreis Harz. Dies zeigt, dass die Thematik des gemeinsamen Sorgerechts verstärkt in den Fokus der Bevölkerung rückt.

Zusätzlich zu den abgegebenen Sorgerechtserklärungen bestanden am Ende des Jahres 2023 insgesamt 2.092 Amtsvormundschaften für Minderjährige. Darunter befanden sich 1.922 bestellte Amtsvormundschaften, insbesondere bei Fällen des Entzugs der elterlichen Sorge, sowie 170 gesetzliche Amtsvormundschaften bei Geburt eines Kindes durch eine unverheiratete minderjährige Mutter oder bei Freigabe eines Kindes zur Adoption.

Des Weiteren erhielten 11.103 Kinder und Jugendliche zum Jahreswechsel Beistand von den Jugendämtern zur Feststellung der Vaterschaft und bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen. Diese Unterstützung ist von großer Bedeutung, um die Rechte der Kinder zu wahren und für eine sichere und stabile Umgebung zu sorgen.

Ein weiterer wichtiger Aspekt sind die insgesamt 13.550 Lebendgeborenen im Jahr 2023, von denen 7.795 nichtehelich geboren wurden. Diese Zahlen zeigen, dass sich die Familienstrukturen verändern und die Bedeutung von klaren Regelungen bezüglich des elterlichen Sorgerechts zunehmend an Bedeutung gewinnt.

Insgesamt verdeutlicht der Anstieg der abgegebenen Sorgerechtserklärungen im Jahr 2023 die steigende Sensibilität und Wichtigkeit, klare rechtliche Rahmenbedingungen für die gemeinsame elterliche Sorge zu schaffen, um das Wohl der Kinder in Sachsen-Anhalt zu gewährleisten.

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