Gemeinde Ostrach zieht Bilanz über die Kastrationspflicht für freilaufende Katzen
Seit Dezember letzten Jahres müssen freilaufende Katzen in der Gemeinde Ostrach kastriert, gekennzeichnet und registriert sein, wie vom Gemeinderat beschlossen. Die Maßnahme hat sich in der Gemeinde als effektiv erwiesen und wird gut angenommen, so Ordnungsamtsleiterin Judith Klotz.
Positive Effekte auf die Gemeinde und ihre Bewohner
Die Verordnung ist eine Reaktion auf die Herausforderungen, denen die Gemeinde aufgrund der zahlreichen wilden Katzen gegenüberstand. Die Gemeinde musste bisher hohe Kosten von etwa 8000 Euro pro Jahr tragen, um Fundkatzen oder herrenlose Tiere im Tierheim unterzubringen. Durch die Kastrationspflicht konnten bereits 23 wilde Tiere erfolgreich kastriert und wieder in die Natur entlassen werden.
Kooperation zwischen Gemeinde und Verein
Die Gemeinde und der gemeinnützige Verein „Katzentatzen“ aus Bad Saulgau arbeiten eng zusammen, um die Kastrationen kostengünstig durchzuführen. Eingefangene Tiere werden nach Bondorf gebracht, dort kastriert und anschließend am Fundort freigelassen. Die Gemeinde übernimmt die Hälfte der Kosten, während der Verein die andere Hälfte trägt.
Vorbildliche Maßnahme in der Region
Ostrach ist die erste Kommune im Kreis Sigmaringen, die eine solche Verordnung erlassen hat. Zuvor wurden bereits Aufklärungskampagnen durchgeführt und Zuschüsse für die freiwillige Kastration privater Tiere angeboten. Die positive Resonanz zeigt, dass die Maßnahmen zur Kontrolle der Katzenpopulation in der Gemeinde erfolgreich sind.
Verantwortung der Bürger in der Katzenschutzverordnung
Die Verordnung in Ostrach macht auch deutlich, dass Bürger, die herrenlose Katzen füttern, automatisch als Tierhalter gelten und somit auch für die Kastration und Registrierung verantwortlich sind. Dieser Schritt zeigt, wie wichtig die Zusammenarbeit zwischen Gemeinde und Bürgern für den Schutz von Tieren und die Sicherstellung einer gesunden Umwelt ist.