Gerichtsvergleich um Schäden an der Blombergbahn in Bad Tölz-Wolfratshausen
Die finanziellen Konsequenzen der Schneefälle und Sturmböen, die im Januar 2019 an der Blombergbahn immense Schäden verursachten, haben nun zu einem rechtlichen Streit geführt. Bei dem Vorfall waren mehrere Bäume auf Tragseile und Strukturen gestürzt, wodurch erhebliche Schäden an den Anlagen entstanden. Die Betreiberfamilie Zintel, die von der Basler Sachversicherung unterstützt wird, hat zivilrechtlich gegen die Stadt Bad Tölz und die Gemeinde Wackersberg geklagt. Der Vorwurf lautete, dass die Kommunen ihre Verkehrssicherungspflicht vernachlässigt hätten, da der Baumbestand entlang der Trassen bereits stark vorgeschädigt gewesen sei.
Einigung in Güteverhandlung
Eine Güteverhandlung zwischen den Klägern und den Beklagten führte schließlich zu einem Vergleich. Die Stadt Bad Tölz wird bei einem Streitwert von 200.000 Euro insgesamt 50.000 Euro an die Basler Sachversicherung zahlen, um alle Ansprüche zu begleichen. Die Zahlung sollte bis zum 2. August erfolgen, wobei beide Parteien den Vergleich bis zu diesem Datum schriftlich widerrufen können. Im Falle der Zahlung signalisierte der Versicherungsanwalt, dass die Klagen gegen die Gemeinde Wackersberg zurückgezogen werden könnten.
Klärung der Verantwortlichkeiten
In der rechtlichen Auseinandersetzung ist die Frage der Verkehrssicherungspflicht entscheidend. Betroffen sind Waldflächen, die der Stadt Bad Tölz gehören, obwohl der Blomberg in das Gebiet von Wackersberg fällt. Es wurde diskutiert, ob der Baumeigentümer oder der Genehmiger der Seilbahn für die Sicherheit verantwortlich ist. Ein Gutachten, das die vorgeschädigten Bäume im Wald bestätigte, stand im Zentrum der Argumentation. Die Stadt Bad Tölz betonte hingegen die Notwendigkeit, einen angemessenen Ausgleich zwischen Verkehrssicherheit und dem Erhalt des Waldbestands zu finden.
Der Unterschied in Ansichten zu diesem Thema war letztendlich der Grund für den Vergleich. Die Richterin forderte klare Beweise für die Vorschädigung jedes Baums, der die Schäden verursachte. Die Klagepartei wurde aufgefordert, das Gutachten und Fotos vorzulegen, was bisher nicht geschehen war. Der schwierige Nachweis von Vorschäden und die fehlende Beweisführung haben den Fall zu einem Kompromiss geführt.