Bayern setzt Zeichen gegen unnötige Bürokratie und Umweltbelastung
Die bayerische Regierung hat einen bahnbrechenden Schritt unternommen, um die Bonpflicht im Einzelhandel abzuschaffen. Dieser Vorstoß ist Teil einer breit angelegten Initiative, die im bayerischen Kabinett beschlossen wurde. Seit 2020 sind Händler mit elektronischen Kassensystemen verpflichtet, ihren Kunden bei jedem Einkauf unaufgefordert einen Beleg auszuhändigen, um Steuerbetrug vorzubeugen.
Die Bayern haben jedoch festgestellt, dass diese Belegausgabepflicht nicht nur eine Belastung für Unternehmer darstellt, sondern auch unnötige Umweltauswirkungen verursacht. Die Verpflichtung zur Ausstattung von elektronischen Kassensystemen mit Sicherheitseinrichtungen hat die steuerliche Erfassung von Umsätzen bereits ausreichend nachvollziehbar gemacht. Hinzu kommt, dass die meisten Transaktionen mittlerweile bargeldlos über Debit- oder Kreditkarten abgewickelt werden, was die Notwendigkeit einer automatischen Belegausgabe in Frage stellt.
Es wird argumentiert, dass die Abschaffung der Bonpflicht nicht nur zur Entlastung von Unternehmen führen würde, sondern auch einen positiven Effekt auf die Umwelt hätte. Weniger verwendete Bonrollen und gedruckte Belege könnten dazu beitragen, den Papierverbrauch zu reduzieren und somit einen Beitrag zum Umweltschutz zu leisten. Ministerpräsident Markus Söder (CSU) hat die Initiative zur Abschaffung der Bonpflicht bei seiner Regierungserklärung zum Bürokratieabbau im Landtag vorgestellt.