Am 2. Juli 2024 führte das Hauptzollamt Kiel zusammen mit 540 Zollbeamten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) Durchsuchungen in 47 Geschäftsräumen und Wohnungen in Schleswig-Holstein und Hamburg durch. Dies geschah im Rahmen eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens, das von der Staatsanwaltschaft Kiel initiiert wurde. Die Aktion zielt auf den Verdacht des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt, gewerbsmäßigen Betrug und Steuerhinterziehung ab.
Die Ermittlungen richten sich gegen fünf Hauptbeschuldigte, die im Zeitraum von Januar 2019 bis zum aktuellen Zeitpunkt unter verschiedenen Firmennamen Arbeitnehmer illegal beschäftigt haben sollen. Es wird ihnen vorgeworfen, Sozialversicherungsbeiträge sowie Lohnsteuern in Millionenhöhe hinterzogen zu haben. Der vorläufige Schaden wird auf fast drei Millionen Euro geschätzt.
Im Rahmen der Durchsuchungen wurden 42 Zeugen vernommen und ein Betrag von 66.000 Euro sichergestellt. Durch den Vermögensarrest konnten offene Rechnungen von Auftraggebern und mehrere Bankkonten beschlagnahmt werden. Umfangreiches Beweismaterial wurde ebenfalls sichergestellt und wird nun von der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls ausgewertet.
Es ist wichtig zu betonen, dass die Beschuldigten als unschuldig gelten, bis sie rechtskräftig verurteilt werden, gemäß Artikel 6 Absatz 2 der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten. Darüber hinaus wurde klargestellt, dass ein Kommanditist ein Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft ist, dessen Haftung auf die Höhe seiner Einlage beschränkt ist, im Gegensatz zum Komplementär, der mit seinem gesamten Vermögen haftet.