Der Zoll entdeckte unter Tomaten versteckte Schmuggelware, als er ein bulgarisches Fahrzeug am Grenzübergang Reitzenhain kontrollierte. Die Beamten fanden insgesamt 7.000 Zigaretten und 20 Liter unversteuerten Alkohol im Fahrzeug. Der Fahrer und sein Beifahrer gaben an, auf dem Weg von Bulgarien über Deutschland in die Niederlande zu sein und nur eine geringe Menge Zigaretten und Alkohol für den persönlichen Gebrauch mitzuführen.
Bei genauerer Inspektion des Fahrzeugs fanden die Zöllner jedoch einen doppelten Boden unter der Ladung Tomaten und Kopfkissen. Darin entdeckten sie weitere 5.000 Zigaretten mit bulgarischen Steuerzeichen sowie unversteuerten Alkohol. Aufgrund des Verdachts des gewerblichen Schmuggels leiteten die Beamten ein Steuerstrafverfahren gemäß dem Tabaksteuergesetz und dem Alkoholsteuergesetz gegen den Fahrer ein. Die sichergestellte Schmuggelware wird nach Abschluss des Verfahrens vernichtet.
Die beiden Männer zahlten vor Ort eine Steuersumme von etwa 1.400 Euro, um ihre Fahrt fortsetzen zu können. Es wurde auch darauf hingewiesen, unter welchen Bedingungen Zigaretten und Alkohol steuerfrei aus anderen EU-Ländern nach Deutschland eingeführt werden können. Die Ware muss ordnungsgemäß versteuert worden sein, für den persönlichen Gebrauch bestimmt sein und die persönliche Verwendung nicht überschreiten. Darüber hinaus gibt es klare Richtlinien für die Menge an steuerfreien Zigaretten und Alkohol, die für den Eigenbedarf mitgebracht werden dürfen.
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