Beklagter Mitarbeiter bei Blitzermessung – Kreis steht hinter Mitarbeiter
Ein Vorfall in Uschlag (Staufenberg) sorgt für Diskussionen, nachdem ein Kasseler einen Mitarbeiter des Landkreises Göttingen fotografiert hat, der scheinbar bei der Überwachung einer mobilen Blitzeranlage eingeschlafen war. Die Reaktion des Arbeitgebers auf das Foto hat unterschiedliche Meinungen hervorgerufen.
Der Landkreis Göttingen verteidigt den Mitarbeiter und erklärt, dass das eingesetzte Lichtschrankenmessgerät für diese spezielle Blitzeraktion keinen kontinuierlichen Blick des Bediensteten erforderte. Ein Verkehrsrechtsanwalt aus Kassel hält hingegen den „aufmerksamen Messbetrieb“, bei dem der Mitarbeiter die Messstelle im Blick haben soll, für notwendig, um mögliche Manipulationen an der Anlage zu erkennen.
Die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) bestätigt, dass der eingesetzte Gerätetyp keine ständige Aufmerksamkeit erforderte. Kritiker geben jedoch zu bedenken, dass der Mitarbeiter notwendigerweise wachsam sein müsste, um mögliche Fehler oder Manipulationen an der Blitzeranlage zu verhindern, die zu ungenauen Messergebnissen führen könnten.
Der Kreis Göttingen betont, dass die Körperhaltung des Mitarbeiters allein keine Rückschlüsse auf seine Aufmerksamkeit zulasse. Man stehe hinter dem Angestellten und vertraue darauf, dass er seine Aufgaben gewissenhaft erfülle. Es gebe keine Beweise dafür, dass der Mitarbeiter tatsächlich geschlafen habe, trotz des Fotos, auf dem er die Augen geschlossen hat.
Der Landkreis korrigierte außerdem die Bezeichnung des Mitarbeiters als Messbeamter und wies darauf hin, dass er in einem Angestelltenverhältnis stehe. Dies zeigt, dass das Thema nicht nur um die Sicherheit im Straßenverkehr, sondern auch um die Arbeitsbedingungen der Angestellten im öffentlichen Dienst diskutiert wird. (Bastian Ludwig)