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Niedersächsische Staatsanwälte fordern Schwerpunkt-Staatsanwaltschaften in NRW zur Bekämpfung von Clan-Kriminalität

NRW plant Schaffung von Zentralstellen zur Bekämpfung von Clan-Kriminalität

Die Debatte über die effektive Bekämpfung von Clan-Kriminalität hat nun auch Nordrhein-Westfalen erreicht. Nach dem Vorbild Niedersachsens fordern Staatsanwälte die Einrichtung von Zentralstellen zur Bekämpfung dieser Form der organisierten Kriminalität.

Der Leitende Oberstaatsanwalt Bernard Südbeck aus Osnabrück betonte die Notwendigkeit von spezialisierten Strukturen in Nordrhein-Westfalen, um der Clan-Kriminalität effektiv entgegenzutreten. Er verwies auf die enge Zusammenarbeit zwischen den Behörden in Niedersachsen und NRW, da viele Fälle in beiden Bundesländern verflochten seien.

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Die Problematik der Clan-Kriminalität ist nicht auf bestimmte Regionen beschränkt, betonte Südbeck. Im Interview mit der «Neuen Osnabrücker Zeitung» erklärte er, dass sich das Phänomen flächendeckend ausgebreitet habe, selbst in vermeintlich abgelegenen Gebieten wie dem Emsland.

Ein zentraler Unterschied zur Bekämpfung herkömmlicher organisierter Kriminalität liegt laut Oberstaatsanwalt Nils Leimbrock in der Schwierigkeit, Informanten in die Clans einzuschleusen. Aufgrund der starken familiären Bindungen und der hohen Abschottung innerhalb der Clan-Strukturen sei dies nahezu unmöglich. Zeugen, die dennoch aussagen könnten, würden oft massiv unter Druck gesetzt, was die Ermittlungsarbeit erheblich erschwere.

Durch die Schaffung von speziellen Zentralstellen zur Bekämpfung von Clan-Kriminalität erhoffen sich die Ermittler eine effektivere Vorgehensweise gegen diese kriminellen Strukturen. Es bleibt abzuwarten, ob Nordrhein-Westfalen dem Beispiel Niedersachsens folgt und entsprechende Maßnahmen zur Stärkung des Kampfes gegen Clan-Kriminalität umsetzt.

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