Haftbefehl Vollstreckt am Rostock Hafen
Ein unerwarteter Fund bei der Einreisekontrolle
Nichtsahnend, dass eine Reise von Schweden nach Deutschland so enden würde, wurde ein Mann am Hafen Rostock von der Bundespolizei gestoppt. Bei der Überprüfung seiner Personalien stellten die Beamten fest, dass ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Essen gegen ihn vorlag.
Haftbefehl wegen offener Geldstrafe
Das Amtsgericht in Essen hatte den 27-Jährigen wegen Leistungsbetrugs in drei Fällen zu einer Gesamtgeldstrafe von 700 Euro verurteilt. Da er bisher nur einen Teilbetrag beglichen hatte, wurde ein Haftbefehl gegen ihn erlassen. Nach der Begleichung der ausstehenden 130 Euro konnte der Mann die Festnahme abwenden und seine Reise fortsetzen.
Auswirkungen auf Reisende und Behörden
Dieser Vorfall verdeutlicht die Bedeutung von Einreisekontrollen und die Zusammenarbeit der Behörden bei der Fahndung nach Straftätern. Es zeigt auch, dass die Strafrechtspflege nicht an den Grenzen haltmacht und dass jederzeit mit Konsequenzen bei offenen Haftbefehlen zu rechnen ist.