Böblingen

Sanktionierung von Abgeordneten: Bundestag plant schärfere Maßnahmen gegen Störungen

Neue Regeln im Bundestag sollen unangemessenes Verhalten von Abgeordneten einschränken

Die Ampel-Parteien SPD, Grüne und FDP haben sich darauf geeinigt, härtere Sanktionen für Abgeordnete einzuführen, die während der Plenarsitzungen des Bundestages unflätig werden oder die Ordnung stören. Diese Maßnahmen werden auch auf Ausschüsse ausgeweitet, selbst wenn sie nicht öffentlich tagen.

Die neue Regelung sieht vor, dass automatisch ein Ordnungsgeld verhängt wird, wenn ein Parlamentarier innerhalb von drei Sitzungswochen drei Ordnungsrufe erhält. Bisher konnte der Präsident des Bundestages ein Ordnungsgeld in Höhe von 1.000 Euro verhängen, das sich im Wiederholungsfall auf 2.000 Euro erhöht. Mit den geplanten Änderungen wird das Ordnungsgeld auf 2.000 Euro für Erstverstöße und 4.000 Euro für wiederholte Verstöße angehoben.

Des Weiteren sollen auch die Rechte der Oppositionsfraktionen erweitert werden. Öffentliche Anhörungen, die von Oppositionsfraktionen verlangt werden, müssen künftig innerhalb von zehn Sitzungswochen behandelt werden. Zudem wird vorgeschlagen, beleidigende oder diskriminierende Äußerungen, insbesondere rassistische oder sexistische, gegenüber anderen Mitgliedern oder Dritten zu verbieten.

Modernisierung der Ordnungsmaßnahmen im Bundestag

Darüber hinaus sollen die Befugnisse der Ausschussvorsitzenden erweitert werden. Sie erhalten formelle ordnungsrechtliche Kompetenzen, um bei erheblichen Störungen Mitglieder von weiteren Beratungen auszuschließen. Die aktuelle Geschäftsordnung des Bundestages stammt hauptsächlich aus dem Jahr 1980, daher ist eine grundlegende Modernisierung notwendig, um lebendigere Debatten zu ermöglichen.

Die Diskussion über diese Änderungen und die ersten Lesungen dazu sollen in der nächsten Sitzungswoche stattfinden. Trotz fehlender Einigung mit der Unionsfraktion bestehen die Ampel-Parteien auf einer Durchsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen, um das parlamentarische Miteinander zu verbessern und die Arbeitsfähigkeit des Bundestages zu stärken.

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