Entlassung der Geschäftsführerin des Altenheims in München
In einem überraschenden Schritt wurde die Geschäftsführerin des Altenheims in München, Renate Binder, entlassen. Dies geschah aufgrund schwerwiegender Vorwürfe des Abrechnungsbetrugs im Wert von rund 300.000 Euro. Die Revisionsprüfer kritisierten zudem eine luxuriöse Oscar-Party, die während der Arbeitszeit mit Cocktails und Statuen für die Mitarbeiter des Altenheims veranstaltet wurde.
Die Untersuchung des Revisionsamts ergab, dass Mitarbeiter des Altenheims seit 2020 in 195 Fällen Einsätze von Rufbereitschaft erfunden haben sollen. Diese Einsätze sollten nachts und an Feiertagen für Pflegefälle bereitstehen, wurden jedoch nie tatsächlich durchgeführt. Dies führte zu einem geschätzten Schaden von 298.000 Euro allein zwischen Mai und September 2023.
Die Entlassung von Renate Binder erfolgte nachdem der Betriebsrat von den Vorwürfen erfuhr und sie darüber informierte. Trotz Befragung durch das Revisionsamt und schriftlicher Stellungnahmen leitete Binder keine konkreten Maßnahmen ein. Daraufhin wurde ihre Anstellung während der Probezeit beendet, obwohl sie erst im Oktober des Vorjahres ihre Position angetreten hatte.
Ausblick auf die Zukunft des Altenheims
Die Münchenstift ist nun auf der Suche nach einer neuen Geschäftsführung, um die entstandene Lücke zu füllen. Vor der Entlassung von Renate Binder war Siegfried Benker Geschäftsführer, der nun durch sein Verhalten ebenfalls in die Kritik geraten ist. Er wurde kürzlich zum Ehrenbürger von München ernannt und belastete laut Insider die Organisation massiv.
Weiterhin rügt das Revisionsamt eine teure Party, die im Oktober 2023 im Altenheim stattfand. Eine Oscarverleihung mit aufwendiger Dekoration, Filmvorführung, Cocktailbar und mobiler Pizzeria verursachte Kosten in Höhe von 19.179 Euro. Obwohl die Schadenssumme von 298.000 Euro bisher nicht bestätigt wurde, zog die Münchenstift erste personelle Konsequenzen und prüft weitere rechtliche Schritte.
Die Oscar-Party diente angeblich dazu, die Mitarbeiter zu ehren, aber die Kosten wurden letztendlich den Kunden des Altenheims auferlegt. Als solche Zuwendungen als „Bestandteil des vereinbarten Pflegesatzes“ betrachtet werden, bleibt fraglich, wie die Organisation zukünftig mit internen Kontrollen und Transparenz umgehen wird, um den Ruf und die Integrität des Altenheims wiederherzustellen.