Die Auswirkungen der Masern-Impfpflicht in Dresden: Was bedeutet das für die Gemeinschaft?
Die Situation in den Kitas:
Obwohl die Anzahl der ungeimpften Kinder in Dresdner Kitas geringer ist als in den Schulen, sind immer noch 462 Kinder nicht gegen Masern geimpft. Die Stadt arbeitet aktiv daran, Eltern zur Einhaltung der Impfpflicht zu bewegen und hat bereits Betretungsverbote für 17 Kinder in Kraft gesetzt, die keinen ausreichenden Impfschutz vorweisen konnten.
Ungimpfte Schulkinder in Dresden:
In den Schulen hingegen liegt die Zahl der ungeimpften Kinder bei 2.599, wobei einige Kinder aus Umlandgemeinden stammen. Trotz der Impfpflicht dürfen diese Kinder die Schule besuchen, aber ihre Eltern müssen mit Bußgeldern rechnen. Das Amt für Gesundheit überwacht die Einhaltung der Impfpflicht und setzt bei Verstößen entsprechende Strafen fest.
Regeln für ungeimpftes Lehr- und Betreuungspersonal:
Obwohl die Impfpflicht auch für Lehrer und Erzieher gilt, gibt es 17 Beschäftigte in Dresdner Schulen und Kitas, die keinen ausreichenden Impfschutz vorweisen können. Die Stadt ergreift Maßnahmen, um sicherzustellen, dass das Personal den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Es ist wichtig, dass alle Mitarbeiter, die mit Kindern in Kontakt kommen, über einen ausreichenden Impfschutz verfügen, um die Verbreitung von Masern zu verhindern.
Die Einhaltung der Impfpflicht und die Sicherstellung eines ausreichenden Impfschutzes sind entscheidend, um die Gesundheit und das Wohlergehen der Gemeinschaft zu schützen. Durch gemeinsame Anstrengungen können wir dazu beitragen, Masernausbrüche zu verhindern und die Sicherheit unserer Kinder zu gewährleisten.