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Kontroverse um Hubschrauberstaffel: Verhandlung vor Verwaltungsgericht München

Gerichtliche Auseinandersetzung um die Verlegung der Polizeihubschrauberstaffel

In Oberschleißheim stehen die konkurrenzierenden Parteien erstmals vor dem Verwaltungsgericht München. Der Bund Naturschutz in Bayern (BN), die Stadt München, die Gemeinde Oberschleißheim und das Landratsamt München haben Einspruch gegen den Planfeststellungsbeschluss der Regierung von Oberbayern aus dem Jahr 2018 eingelegt. Dieser Beschluss würde die Verlegung der bisher am Verkehrsflughafen München stationierten Hubschrauber nach Oberschleißheim ermöglichen.

Der geplante Polizeistandort neben dem Bundesgrenzschutz am Flugplatz Oberschleißheim sorgt für eine Kontroverse. Laut dem Bund Naturschutz würde die Verlegung zu einer deutlichen Zunahme von Hubschrauber-Bewegungen führen und dadurch Mensch und Natur belasten. Insbesondere das gefährdete FFH-Schutzgebiet wäre betroffen. Martin Hänsel, der Münchner BN-Geschäftsführer, betont die Bedeutung eines angemessenen Schutzes für dieses Gebiet.

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Die Kläger argumentieren, dass der Planfeststellungsbeschluss Verfahrensfehler aufweist und nicht mit den Belangen der Raumordnung und Landesplanung vereinbar sei. Des Weiteren beklagen sie Mängel bei der Prüfung von Standortalternativen, dem Immissionsschutz sowie Verstöße gegen das Natur- und Artenschutzrecht.

Der Freistaat Bayern hat bereits 2010 das Baugrundstück für den Hubschrauber-Hangar erworben und 2011 das Genehmigungsverfahren eingeleitet. Nachdem eine erste Genehmigung im Jahr 2015 vom Verwaltungsgericht aufgrund von Mängeln verworfen wurde, richtet sich der aktuelle Rechtsstreit gegen die erneute Genehmigung. Der Freistaat möchte die Verlegung vorantreiben, um die Entwicklung des Verkehrsflughafens nicht zu beeinträchtigen.

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