Neue Regelungen zur Grundsteuer in Hamburg werden vorgestellt
Am 01. Juli 2024 verkündete die Hamburger Finanzbehörde neue Hebesätze für die Grundsteuer, die ab dem Jahr 2025 gelten sollen. Diese Änderungen betreffen Immobilienbesitzer in der Hansestadt und sollen insgesamt keine höhere Steuerlast bedeuten, versicherte Finanzsenator Andreas Dressel.
Die vorgeschlagenen Anpassungen sehen vor, dass der Hebesatz für das Wohnen (Grundsteuer B) von 540 auf 975 Prozent steigt. Im Bereich der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) soll der Satz von 225 auf 100 Prozent reduziert werden. Für unbebautes, aber baureifes Land (Grundsteuer C) wird ein besonders hoher Hebesatz von 8.000 Prozent vorgeschlagen, um den Wohnraumausbau voranzutreiben. Gewerbliche Immobilien sollen mit einer Messzahl von 0,87 bewertet werden, um den Steuerbetrag zu berechnen.
Anhand von Beispielrechnungen wird verdeutlicht, dass Besitzer eines 100 Quadratmeter großen Einfamilienhauses in guter Wohnlage mit einer Grundstücksfläche von 1.000 Quadratmetern ab dem kommenden Jahr 731 Euro pro Jahr zahlen müssen. In normalen Wohnlagen würden es nur 646 Euro sein. Für eine 100 Quadratmeter große Eigentumswohnung in normaler Wohnlage beläuft sich die Grundsteuer auf 353 Euro jährlich.
Finanzsenator Dressel betonte, dass die vom Bundesverfassungsgericht geforderte Reform insgesamt aufkommensneutral sein wird, sowohl im Wohn- als auch im gewerblichen Bereich. Mit jährlichen Einnahmen von 510 Millionen Euro aus der Grundsteuer soll diese Summe beibehalten werden. Die neuen Hebesätze und die Messzahl werden in das neue Grundsteuergesetz aufgenommen, welches im September vom Senat verabschiedet und anschließend von der Bürgerschaft genehmigt werden soll.