Gericht entscheidet: Bayerns Verfassungsschutz darf AfD beobachten
München (dpa) – Das Verwaltungsgericht München hat entschieden, dass der Bayerische Verfassungsschutz die AfD als rechtsextremistischen Verdachtsfall beobachten darf. Der Klage des bayerischen Landesverbands gegen diese Beobachtung wurde als unbegründet zurückgewiesen.
Die Entscheidung basiert auf hinreichenden und gewichtigen Anhaltspunkten, die es rechtfertigen, dass die Öffentlichkeit über die Beobachtung informiert wird. Unter anderem wurde auf Äußerungen verwiesen, die sich gegen Muslime und Menschen mit Migrationshintergrund richteten oder deutsche Gerichte mit denen aus der NS-Zeit verglichen.
Die Beobachtung der AfD durch das Bundesamt für Verfassungsschutz wurde ebenfalls bereits für rechtens erklärt. Der Verwaltungsgerichtsvorsitzende Michael Kumetz betonte, dass eine Beobachtung nur einzelner Kreisverbände nicht ausreichen würde, um die Aktivitäten der Partei angemessen zu erfassen.
Im Jahr 2022 hatte der bayerische Verfassungsschutz angekündigt, die AfD mit nachrichtendienstlichen Mitteln zu überwachen, da Anhaltspunkte für verfassungswidrige Bestrebungen vorlägen. Trotz der Argumentation der AfD, dass es sich bei den als extremistisch eingestuften Äußerungen um Einzelfälle handle, wurden umfangreiche Beweise vorgelegt, darunter Tausende Seiten Chatprotokolle, die den Verdacht auf rechtsextreme Tendenzen stützen.
Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts München markiert einen weiteren Schritt in der Auseinandersetzung zwischen der AfD und den Verfassungsschutzbehörden. Die Debatte über die Beobachtung politischer Parteien im Kontext des Verfassungsschutzes wird damit weiter angeheizt.
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