Nächtliche Kontrolle: Polizei stoppt betrunkenen E-Bike-Fahrer in Ravensburg
Ein Vorfall in Ravensburg sorgte in der Nacht von Samstag auf Sonntag für Aufsehen, als ein 38-Jähriger betrunken mit seinem E-Bike unterwegs war. Die Polizei entdeckte den Mann gegen 00.05 Uhr in der Meersburger Straße und stellte fest, dass er zugleich sein Handy benutzte, während er die Straße überquerte.
1,8 Promille Atemalkoholkonzentration festgestellt
Bei der Kontrolle rochen die Beamten Alkohol und entschieden sich dazu, einen Atemalkoholtest durchzuführen. Das Ergebnis zeigte eine Atemalkoholkonzentration von 1,8 Promille – mindestens 0,2 Promille über der absoluten Grenze für Radfahrer laut dem Allgemeinen Deutschen Automobil-Club (ADAC).
Konsequenzen und rechtliche Grundlagen
Der ADAC macht deutlich, dass ein Radfahrer ab 1,6 Promille als absolut fahruntüchtig gilt und eine Straftat begeht. Selbst ab 0,3 Promille kann eine strafbare Handlung vorliegen, wenn die Person offensichtlich nicht in der Lage ist, sicher Fahrrad zu fahren. In Folge dieser Gesetzeslage muss der betroffene E-Bike-Fahrer mit einer Anzeige wegen Trunkenheit im Verkehr rechnen.