Die Bundespolizei NRW hat am Sonntagmittag, den 30. Juni 2024, im Rahmen der temporär wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen an der Grenze zu den Niederlanden einen 45-jährigen Georgier auf der Autobahn A 40 kontrolliert. Eine Überprüfung der Personalien ergab, dass der Reisende von der Staatsanwaltschaft Cottbus wegen Urkundenfälschung gesucht wurde. Der Mann hatte die Wahl, entweder eine Geldstrafe in Höhe von 800 Euro zu zahlen oder eine 40-tägige Haftstrafe anzutreten. Er entschied sich dafür, die Geldstrafe vor Ort bei der Bundespolizei zu begleichen, um einer Haftstrafe zu entgehen. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen durfte er seine Reise fortsetzen.
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