MainzRheinland-Pfalz

Schwerbehindertenarbeitnehmer verliert Anspruch auf zusätzlichen Urlaub

Die Auswirkungen fehlender Schwerbehindertennachweise auf den Urlaubsanspruch

Die Bedeutung eines ausreichenden Nachweises der Schwerbehinderung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zeigt sich deutlich im Fall des Sicherheitsmitarbeiters, der seinen gesetzlichen Zusatzurlaub nicht beanspruchen konnte. Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz entschied, dass ohne offensichtlichen Nachweis die Ansprüche auf den Zusatzurlaub verfallen.

Der betroffene Arbeitnehmer war seit Oktober 2014 als schwerbehindert mit einem GdB von 50 anerkannt. Nach seiner Kündigung forderte er die Abgeltung nicht genommenen gesetzlichen Urlaubs, einschließlich des Zusatzurlaubs für Schwerbehinderte von fünf Tagen pro Jahr. Der Arbeitgeber argumentierte jedoch, er habe von der Schwerbehinderung keine Kenntnis gehabt.

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Wichtige Änderungen für Menschen mit Schwerbehinderung ab 2024

Ab dem Jahr 2024 ergeben sich neue Regelungen für schwerbehinderte Arbeitnehmer, die den Umgang mit Urlaubsansprüchen betreffen. Es wird entscheidend sein, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen über die entsprechenden Bestimmungen informiert sind, um Missverständnisse und Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden.

Im Zuge des Rechtsstreits landete der Fall vor dem Bundesarbeitsgericht, das feststellte, dass der gesetzliche Zusatzurlaub nur verfällt, wenn dem Arbeitgeber die Schwerbehinderung nicht bekannt oder offensichtlich war. Der Arbeitnehmer muss aktiv seine Schwerbehinderung nachweisen, damit der Arbeitgeber entsprechend informiert ist.

Es wird deutlich, dass in Fällen wie diesem die Kommunikation zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer von entscheidender Bedeutung ist. Sowohl für Menschen mit Schwerbehinderung als auch für ihre Arbeitgeber ist es wichtig, sich über die geltenden Bestimmungen und Rechte im Klaren zu sein, um mögliche Missverständnisse zu vermeiden.

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