Neue Regulierungen für Hundehaltung in Brandenburg ab 1. Juli
Am 1. Juli 2024 tritt in Brandenburg eine neue Hundehalteverordnung in Kraft, die bedeutende Veränderungen für Hundehalter im Land mit sich bringt. Zusätzlich zur Abschaffung der umstrittenen Rasseliste wird das Verhalten der Hunde und die Kompetenz der HalterInnen in den Fokus gerückt. Diese Weiterentwicklungen zielen darauf ab, die Transparenz und Sicherheit im Umgang mit Hunden im Bundesland zu stärken.
Die Verordnung kommt nicht nur mit aktualisierten Regularien, sondern unterstreicht auch die klare Unterscheidung zwischen generellen Vorschriften für alle Hunde und spezifischen Richtlinien für als gefährlich eingestufte Tiere. Neu ist die Einführung einer grundsätzlichen Anzeigen- und Kennzeichnungspflicht für sämtliche Hunde ab der achten Lebenswoche.
Zu den bewährten Bestimmungen, die weiterhin Gültigkeit haben, zählen die Leinen- und Maulkorbpflicht sowie das Mitnahmeverbot. Zusätzlich wird jetzt auch eine Pflicht zur Beseitigung hundeverursachter Verschmutzungen sowie die obligatorische Kennzeichnung mittels Mikrochip-Transponder eingeführt. Diese Maßnahmen sollen dabei helfen, das Zusammenleben von Mensch und Hund sicherer und klarer zu gestalten.
Ein wichtiger Punkt der neuen Verordnung ist die Möglichkeit, Hunde, die zuvor aufgrund ihrer Rasse als gefährlich eingestuft wurden, umzustufen. Durch eine Bestanden Wesensprüfung und einen Nachweis der Ungefährlichkeit kann die Klassifizierung als gefährlich aufgehoben werden.
Die Implementierung dieser neuen Regelungen erfordert eine gewisse Übergangszeit, um sicherzustellen, dass alle HundehalterInnen die Anzeige- und Kennzeichnungspflichten einhalten können. Es wird erst ab dem 1. Februar 2025 mit Geldstrafen für Verstöße gegen diese Vorschriften gerechnet, um den Haltern Zeit zur Anpassung zu geben.
Durch die neuen Regelungen soll die Sicherheit von Mensch und Tier verbessert und ein verantwortungsbewussterer Umgang mit Hunden in Brandenburg gefördert werden. Für detaillierte Informationen zu den Regelungen und Übergangsbestimmungen können Sie die offizielle Pressemitteilung des Ministeriums des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg einsehen.