Heidelberg

Steuerfreie Mitarbeitergeschenke: Geschenke mit persönlicher Note bis 60 Euro möglich

Die Steuerfreiheit von Mitarbeitergeschenken: Was es zu beachten gilt

Die Verteilung von Geschenken an Mitarbeiter durch Unternehmen ist eine Geste der Wertschätzung, die zur Schaffung eines positiven Betriebsklimas beiträgt. Bis zu einem bestimmten Wert bleiben diese Geschenke steuerfrei, abhängig von bestimmten Richtlinien und Bedingungen.

Arbeitgeber sollten sich bewusst sein, dass die monatliche Sachbezugsfreigrenze entscheidend ist. Diese liegt bei 50 Euro pro Monat, wobei diese Summe steuer- und sozialversicherungsfrei an die Mitarbeiter weitergegeben werden kann. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass dieser Betrag nicht bereits für andere Sachleistungen wie Fitnessstudio-Mitgliedschaften oder Gesundheitspräventionen verwendet wurde.

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Zusätzlich zur monatlichen Freigrenze können Arbeitgeber ihren Mitarbeitern steuerfreie Geschenke zu bestimmten persönlichen Anlässen machen. Der maximale Wert für solche Anlässe liegt bei 60 Euro, einschließlich der Umsatzsteuer. Zu den zählenden Ereignissen gehören beispielsweise Hochzeiten, Geburtstage, Geburten, Jubiläen in der Betriebszugehörigkeit oder bestandene Abschlussprüfungen.

Für Firmenveranstaltungen wie Weihnachtsfeiern gilt ein Steuerfreibetrag von 110 Euro pro Arbeitnehmer. Unternehmen können sich bei maximal zwei Veranstaltungen pro Jahr in einem steuerfreien Rahmen bewegen, solange die Teilnahme allen Betriebsangehörigen offensteht. Dies dient als Dankeschön und stärkt die Beziehung zwischen Unternehmen und Mitarbeitern.

Die Steuerfreiheit von Geschenken für Geschäftspartner oder Kunden liegt bei 50 Euro seit Januar 2024, im Vergleich zu 35 Euro im Vorjahr. Diese Regelungen sollten bei der Planung von Geschenken und Events berücksichtigt werden, um steuerliche Probleme zu vermeiden.

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