Die Bundespolizei in Nordrhein-Westfalen hat im Zuge der temporär wiedereingeführten Grenzkontrollen im Rahmen der UEFA EURO 2024 einen Haftbefehl auf der Autobahn 52 vollstreckt. Ein 64-jähriger Ukrainer wurde bei der Einreise aus den Niederlanden kontrolliert. Durch den Abgleich seiner Personalien stellte sich heraus, dass er per Haftbefehl gesucht wurde, der von der Staatsanwaltschaft Mannheim wegen eines Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz ausgestellt wurde. Der Mann hatte die Wahl, entweder eine Geldstrafe in Höhe von 900 EUR zu zahlen oder eine 30-tägige Haftstrafe anzutreten. Er entschied sich dazu, die Geldstrafe vor Ort zu begleichen und durfte daraufhin seine Reise fortsetzen.
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