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Mehr staatliche Unterstützung für schwerbehinderte Menschen in Brandenburg: Dynamische Anpassung ab 2026

Neue Maßnahmen zur Unterstützung von Schwerbehinderten in Brandenburg

In Brandenburg werden blinde, gehörlose, taubblinde und andere schwerbehinderte Menschen ab dem 1. Juli mit mehr staatlicher Unterstützung rechnen können. Das Sozialministerium in Potsdam gab bekannt, dass die Leistungen um über 20 Prozent angehoben werden. Eine besonders positive Entwicklung ist die Einführung einer dynamischen Anpassung der Leistungen ab 2026. Dies bedeutet, dass das Teilhabegeld ab dem 1. Juli automatisch entsprechend der Rentenanpassung erhöht wird. Diese Maßnahmen beruhen auf einem Landtagsbeschluss vom 19. Juni und stellen die erste Erhöhung der Leistungen seit 2018 dar.

  • Das bisherige „Landespflegegeldgesetz“ wurde durch den Landtagsbeschluss in das „Landesteilhabegeldgesetz“ umgewandelt.
  • Das Teilhabegeld dient dem Ausgleich der durch die Behinderung bedingten Nachteile und Mehraufwendungen und wird unter anderem blinden, gehörlosen und bestimmten Gruppen von schwerbehinderten Menschen in Brandenburg gewährt.
  • Taubblinde Menschen, die zuvor nur Leistungen wie blinde Menschen bezogen haben, sind nun explizit im Gesetz berücksichtigt.
  • Des Weiteren erhalten erstmals blinde und gehörlose Menschen in stationären Einrichtungen und speziellen Wohnformen eine Leistung.
  • Die monatlichen Zahlungen belaufen sich ab Juli auf 130 Euro für Gehörlose und 850 Euro für Taubblinde.

Entlastung für rund 2.900 Menschen in Brandenburg

Bislang haben etwa 2.900 Menschen in Brandenburg von der staatlichen Unterstützung profitiert. Neue Leistungsempfänger müssen einen Antrag stellen, um das Teilhabegeld zu erhalten. Sozialministerin Ursula Nonnemacher (Grüne) betonte, dass die Neuregelungen darauf abzielen, die gesellschaftliche Teilhabe der Betroffenen zu verbessern. Die Unterstützung von schwerbehinderten Menschen ist ein wichtiges Anliegen und trägt dazu bei, ihre Lebensqualität zu steigern und ihnen mehr Chancen in der Gesellschaft zu ermöglichen. Die Erhöhung der Leistungen und die Einführung der dynamischen Anpassung sind Schritte in die richtige Richtung, um eine inklusivere und unterstützendere Umgebung für schwerbehinderte Personen in Brandenburg zu schaffen.

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