Psychotherapie: Neue Abrechnungsempfehlungen zur Stärkung der Leistungen für Privatversicherte und Beihilfeberechtigte
Ab dem 1. Juli 2024 haben sich verschiedene Institutionen wie die Bundesärztekammer, Bundespsychotherapeutenkammer, Beihilfeträger von Bund und Ländern sowie der PKV-Verband auf neue Abrechnungsempfehlungen für psychotherapeutische Leistungen für Privatversicherte geeinigt. Diese Empfehlungen sollen Regelungslücken in der privatpsychotherapeutischen Versorgung schließen und den Zugang zur Psychotherapie erleichtern.
Die neuen Abrechnungsempfehlungen beinhalten Leistungen, die eine sofortige Intervention und Akutbehandlung über mehrere Sitzungen ermöglichen. Dies bringt Klarheit hinsichtlich wichtiger Leistungen moderner Psychotherapie und stärkt nachhaltig die psychotherapeutische Versorgung der Versicherten in der PKV. Mit der Einführung von Empfehlungen für sogenannte Analogabrechnungen wird die Behandlung von Privatversicherten unterstützt.
Die Motivation für diese Vereinbarung lag darin, dass das Verzeichnis für psychotherapeutische Leistungen in den Privat-Gebührenordnungen veraltet ist und wichtige Leistungen wie die psychotherapeutische Sprechstunde, Akutbehandlung und Kurzzeittherapie nicht enthalten sind. Die neuen Empfehlungen sollen diese Regelungslücken schließen und den Zugang zur Psychotherapie für Privatversicherte erleichtern.
Durch die Abrechnungsempfehlungen werden die gebührenrechtlichen Rahmenbedingungen in der Privat-Psychotherapie verbessert, noch bevor eine neue Gebührenordnung in Kraft tritt. Es wird jedoch betont, dass eine grundlegende Novellierung der veralteten Gebührenordnung weiterhin dringend erforderlich ist.
Es wurde bekannt gegeben, dass die Beihilfeträger der Länder Hamburg und Schleswig-Holstein sich den neuen Empfehlungen bisher nicht angeschlossen haben. Dies zeigt, dass es noch Diskussionen und mögliche Anpassungen in diesem Bereich geben könnte.