Urteil gegen vermeintliche Anhänger der Hisbollah im deutschen Prozess erwartet
Am Freitag um 13:00 Uhr wird das Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Hamburg im ersten Prozess gegen vermeintliche Mitglieder der libanesischen Hisbollah erwartet. Dieser Fall hat nicht nur juristische, sondern auch politische Implikationen.
Die Bundesanwaltschaft hat zwei Angeklagte beschuldigt, Mitglieder einer ausländischen terroristischen Vereinigung zu sein. Ein 50-jähriger Libanese soll zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt werden, während ein 56-jähriger Deutsch-Libanese mit einer dreijährigen Haftstrafe rechnen muss. Die Verteidigung hingegen plädiert auf Freispruch. Seit April 2020 besteht in Deutschland ein Betätigungsverbot für die schiitisch-islamistische Hisbollah, was diesen Prozess besonders brisant macht.
Die beiden Angeklagten wurden im Mai letzten Jahres in den Landkreisen Aurich und Cuxhaven in Niedersachsen festgenommen. Der 50-jährige Angeklagte war hauptsächlich in Norddeutschland aktiv und betreute verschiedene libanesische Vereine. Er soll über Jahre hinweg als Prediger tätig gewesen sein, einschließlich bei der zuvor 2022 verbotenen Al-Mustafa-Gemeinschaft in Bremen. Der 56-jährige Deutsch-Libanese wird beschuldigt, als Auslandsfunktionär und Mitglied einer militärischen Eliteeinheit agiert zu haben. Seit 2009 soll er auch in der Al-Mustafa-Gemeinschaft aktiv gewesen sein.